Begutachtung der Schwerhörigkeit bei Lärmarbeitern

Vorträge u. Diskussionen d. 2. Fortbildungsveranstaltung an d. Medizin. Hochschule Hannover, 20.-22. 11. 1980. Mit Beitr. v. T. Brusis, W. Elster, K. D. Franke u. a.

Begutachtung der Schwerhörigkeit bei Lärmarbeitern

Vorträge u. Diskussionen d. 2. Fortbildungsveranstaltung an d. Medizin. Hochschule Hannover, 20.-22. 11. 1980. Mit Beitr. v. T. Brusis, W. Elster, K. D. Franke u. a.

74,99 €*

in Vorbereitung

Die vorliegende Publikation befaßt sich in ihrer Thematik mit audiologischen Problemen, ohne deren Kenntnis der ärztliche Gutachter, der Lärmschwerhörigkeitsgutachten erstatten soll, nicht in der Lage ist, seiner Aufgabe gerecht zu werden. Nach der Weiterbildungsordnung müßte jeder HNO-Arzt in der Lage sein, Gutachten - also auch Lärmgutachten - zu erstatten. In den letzten Jahren wird aber immer deutlicher, daß nicht wenigen Ärzten zwar die Facharztanerkennung zuerkannt wird, deren Kenntnisse auf audiologischem Gebiet aber kaum für die Praxis geschweige denn für die Gutachtenerstellung ausreichen. So be steht die Gefahr, daß Audiologie nicht immer mehr, wie man es erwarten sollte, sondern immer weniger zum gesicherten Wis sensgut des HNO-Arztes gehört. Wie anders wäre es zu erklären, daß von 4500 Meldungen auf Verdacht einer Lärmschwerhörigkeit nach der Berufskrankhei tenverordnung nur etwa 5% tatsächlich eine Lärmschwerhörig keit betrafen. Es sollen deshalb an dieser Stelle die Grundsätze in Erinnerung gerufen werden, die bei der Meldung auf Verdacht einer Lärmschwerhörigkeit beachtet werden müssen. Eine Meldung auf Verdacht einer Lärmschwerhörigkeit als Be rufskrankheit ist erst zu erstatten, wenn bei einer festgestellten Innenohrschwerhörigkeit, bei der nach den audiologischen Un tersuchungsergebnissen und der Vorgeschichte (Lärm exposition ) der hinweisende Verdacht auf eine Lärmschwerhörigkeit besteht, der Hörverlust im Tonschwellenaudiogramm bei 2000 Hz mehr als 40 dB beträgt. Falls bei einem Patienten bereits eine sog. Stütz-MdE vorliegt, also eine MdE von wenigstens 10% durch Unfall oder Versorgungsleiden, so ist die Meldung auf Verdacht einer Berufskrankheit auch zu erstatten, wenn der Hörverlust bei 3000 Hz mehr als 40 dB beträgt.

Genese der verschiedenen sensorischen und neuralen Hörschäden - ihre Abgrenzbarkeit von der Lärmschwerhörigkeit
Fehlermöglichkeiten bei der Tonaudiometrie und ihre Vermeidung
Wert und Bewertung der Ergebnisse überschwelliger Hörprüfmethoden
Ohrensausen und Gutachten
Wert der Impedanzmessung für die Begutachtung
Electric Response Audiometry (ERA), ihr Stellenwert im Schwerhörigkeitsgutachten
Aggravation - Simulation - psychogene Hörstörung
Beziehungen zwischen Ton- und Sprachaudiometrie - Gutachtliche Gesichtspunkte
Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit bei Lärmschwerhörigkeit
Gesichtspunkte für gutachtliche Nachuntersuchungen
Rundtischgespräch von Vertretern der Berufsgenossenschaften und der Staatlichen Gewerbeärzte Dokumentation der Exposition
Arbeitsplatzwechsel und zulässiger Lärmpegel am neuen Arbeitsplatz
Erstgutachten ohne endgültiges Ergebnis
Aussagen über die Rückwirkung der MdE
Eventuelle Hörverschlechterung nach der Altersberentung
Bewertung der beidseitigen Taubheit bei Lärmarbeitern
Rechtslage bei der Abgrenzung lärmunabhängiger Schwerhörigkeitskomponenten
Rundtischgespräch: Medizinische und juristische Gesichtspunkte zum Problem der Abgrenzung von Lärmschwerhörigkeit gegen nicht lärmbedingte Hörstörungen
Vorschaden
Parallelschaden
Nachschaden
Konsequenzen für den Gutachter
Schlußwort
Anhaltspunkte für die zusammenfassende Beurteilung von Lärmgutachten.
ISBN 978-3-540-10910-5
Artikelnummer 9783540109105
Medientyp Buch
Copyrightjahr 1981
Verlag Springer, Berlin
Umfang XII, 138 Seiten
Abbildungen XII, 138 S.
Sprache Deutsch