Betriebliche Tarifnormen und Außenseiter.
Zur Legitimation der tarifvertraglichen Regelungsbefugnis.
Betriebliche Tarifnormen und Außenseiter.
Zur Legitimation der tarifvertraglichen Regelungsbefugnis.
Tarifnormen über "betriebliche Fragen" weisen die Besonderheit auf, dass für ihre Geltung allein die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers ausreicht (
3 Abs. 2 TVG). Auch Arbeitnehmer, die nicht Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaft sind, sollen ihnen unterworfen sein. Eine allgemein anerkannte Meinung über den Anwendungsbereich und die Rechtswirkung betrieblicher Tarifnormen konnte sich bislang nicht herausbilden.
Während bisher eine Antwort auf diese Fragen über eine Abwägung von Verfassungsgütern versucht wurde, entwickelt der Autor eine rein zivilrechtliche Lösung. Auf der Grundlage eines privatautonomen Verständnisses der tarifvertraglichen Regelungsbefugnis kommt er zu dem Ergebnis, dass betriebliche Tarifnormen nur für begünstigende Regelungen zur Verfügung stehen. Eine belastende Wirkung kommt auf Grund der fehlenden Legitimation der Tarifmacht gegenüber nichtorganisierten Arbeitnehmern nicht in Betracht.
3 Abs. 2 TVG). Auch Arbeitnehmer, die nicht Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaft sind, sollen ihnen unterworfen sein. Eine allgemein anerkannte Meinung über den Anwendungsbereich und die Rechtswirkung betrieblicher Tarifnormen konnte sich bislang nicht herausbilden.
Während bisher eine Antwort auf diese Fragen über eine Abwägung von Verfassungsgütern versucht wurde, entwickelt der Autor eine rein zivilrechtliche Lösung. Auf der Grundlage eines privatautonomen Verständnisses der tarifvertraglichen Regelungsbefugnis kommt er zu dem Ergebnis, dass betriebliche Tarifnormen nur für begünstigende Regelungen zur Verfügung stehen. Eine belastende Wirkung kommt auf Grund der fehlenden Legitimation der Tarifmacht gegenüber nichtorganisierten Arbeitnehmern nicht in Betracht.
1;Inhaltsübersicht;8 2;Inhaltsverzeichnis;10 3;Einleitung;22 4;A. Die betrieblichen Tarifnormen zwischen rechtlicher Unbestimmtheit und praktischem Bedeutungszuwachs;24 4.1;I. Die betrieblichen Tarifnormen als ungelöstes Rechtsproblem;24 4.2;II. Die Rechtsprechung als Beleg für die wachsende Bereitschaft zur Anwendung betrieblicher Tarifnormen;25 4.2.1;1. Quantitative und qualitative Besetzungsregeln als betriebliche Tarifnormen;26 4.2.1.1;a) Quantitative Besetzungsregeln;27 4.2.1.2;b) Qualitative Besetzungsregeln;31 4.2.1.2.1;(1) Die Verfassungsmäßigkeit qualitativer Besetzungsregeln;33 4.2.1.2.2;(2) Die Einordnung qualitativer Besetzungsregeln als betriebliche Tarifnormen;35 4.2.2;2. Die Gestaltung von Personalbemessungssystemen als betriebliche Tarifnormen;39 4.2.3;3. Die Festsetzung der Arbeitszeit als betriebliche Tarifnormen;42 4.2.3.1;a) Die Festsetzung der individuellen Wochenarbeitszeit;43 4.2.3.2;b) Die Befugnis des Arbeitgebers zur Arbeitszeitverkürzung zum Zweck der Beschäftigungssicherung;46 4.2.3.3;c) Die Festsetzung des Endes der Arbeitszeit;49 4.2.3.4;d) Die Schließung von Geschäftsstellen am Silvestertag;51 4.3;III. Die zunehmende Bedrohung der Autonomie der Arbeitsvertragsparteien als Ergebnis;54 4.3.1;1. Die Bedrohung der Privatautonomie der Arbeitnehmer;54 4.3.2;2. Die Bedrohung der Unternehmensautonomie der Arbeitgeber;56 4.3.3;3. Ergebnis;56 5;B. Der Anwendungsbereich und die Rechtswirkung betrieblicher Tarifnormen in Rechtsprechung und Literatur;58 5.1;I. Die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit betrieblicher Tarifnormen als Ausgangsfrage;58 5.2;II. Die Lehre von der Verfassungswidrigkeit der betrieblichen Tarifnormen;61 5.3;III. Die Lehren von der Verfassungsmäßigkeit der betrieblichen Tarifnormen;64 5.3.1;1. Die Verfassungsmäßigkeit der Unterstellung des Außenseiters unter die tarifvertragliche Normsetzung als Ausgangspunkt;66 5.3.1.1;a) Die negative Koalitionsfreiheit des nichtorganisierten Arbeitnehmers;68 5.3.1.1.1;(1) Der Streit um die verfassungsrechtliche Stellung der negativen Koalitionsfreiheit;69 5.3.1.1.2;(2) Der materielle Inhalt der negativen Koalitionsfreiheit;75 5.3.1.1.3;(3) Die negative Koalitionsfreiheit als lediglich "mittelbare" Grenze der tarifvertraglichen Normsetzung;80 5.3.1.2;b) Die Berufsfreiheit des nichtorganisierten Arbeitnehmers;80 5.3.1.2.1;(1) Der materielle Inhalt der Berufsfreiheit;81 5.3.1.2.2;(2) Die Rechtfertigung des Eingriffs in die Berufsfreiheit des nichtorganisierten Arbeitnehmers;82 5.3.1.2.3;(3) Die Berufsfreiheit des nichtorganisierten Arbeitnehmers als Gegenstand der Verhältnismäßigkeitsprüfung;86 5.3.1.3;c) Das Demokratieprinzip;86 5.3.1.3.1;(1) Die Anforderungen des Demokratieprinzips an eine Unterstellung nichtorganisierter Arbeitnehmer unter die tarifvertragliche Normsetzung;86 5.3.1.3.2;(2) Die Vereinbarkeit einer Unterstellung nichtorganisierter Arbeitnehmer unter die tarifvertragliche Normsetzung mit dem Demokratieprinzip;87 5.3.1.3.3;(3) Die beschränkte Geltung des Demokratieprinzips als Ergebnis;89 5.3.2;2. Die Begründung der Verfassungsmäßigkeit der betrieblichen Tarifnormen;90 5.3.2.1;a) Die Vereinbarkeit mit der negativen Koalitionsfreiheit der nichtorganisierten Arbeitnehmer;90 5.3.2.1.1;(1) Die Verneinung eines Eingriffs in die negative Koalitionsfreiheit durch betriebliche Tarifnormen;90 5.3.2.1.2;(2) Die Sozialadäquanz eines möglichen Beitrittsdrucks;92 5.3.2.1.3;(3) Die Eingrenzung des sachlich-gegenständlichen Anwendungsbereichs betrieblicher Tarifnormen als verfassungsrechtliche "Rücksichtnahme" auf die negative Koalitionsfreiheit;94 5.3.2.2;b) Die Vereinbarkeit mit der Berufsfreiheit der nichtorganisierten Arbeitnehmer;95 5.3.2.2.1;(1) Der Eingriff in die Berufsfreiheit durch betriebliche Tarifnormen;95 5.3.2.2.2;(2) Die Anforderungen an die verfassungsrechtliche Rechtfertigung;96 5.3.2.2.3;(3) Die Begrenzung des sachlich-gegenständlichen Anwendungsbereichs betrieblicher Tarifnormen als Konzession an die Berufsfreiheit;98 5.3.2.3;c) Die V
Arnold, Christian
ISBN | 9783428521166 |
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Artikelnummer | 9783428521166 |
Medientyp | E-Book - PDF |
Copyrightjahr | 2010 |
Verlag | Duncker & Humblot GmbH |
Umfang | 449 Seiten |
Sprache | Deutsch |
Kopierschutz | Digitales Wasserzeichen |