Computerstrafrecht im Rechtsvergleich - Deutschland, Österreich, Schweiz.

Computerstrafrecht im Rechtsvergleich - Deutschland, Österreich, Schweiz.

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in Vorbereitung

Daniel Schuh stellt die im Rahmen des 41. Strafrechtsänderungsgesetzes geänderten ( 202a, 303a und b) und neu eingefügten ( 202b und c) Vorschriften des deutschen Strafgesetzbuchs zur Bekämpfung der Computerkriminalität dar. Nach einer Erläuterung der Grundlagen für die Reform (Cybercrime Convention und EU-Rahmenbeschluss) erfolgt ein Vergleich unter anderem anhand ausgewählter Beispiele, wie Phishing und Hacking, mit den Vorschriften unserer Nachbarländer Österreich und der Schweiz.

Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die deutschen Normen die Vorgaben der Cybercrime Convention und des EU-Rahmenbeschlusses konsequent umsetzen, die Computerkriminalität effektiv bekämpfen und nur kleiner Anpassungen bedürfen. Die Regelungen im österreichischen und schweizerischen Strafgesetzbuch offenbaren hingegen Strafbarkeitslücken. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse unterbreitet der Autor letztlich Änderungsvorschläge für die deutschen Vorschriften.

A. Einleitung

Problemstellung - Zielsetzung und Gang der Untersuchung

B. Computerkriminalität und Internetkriminalität

Definition - Überblick über die Entwicklung des Computerstrafrechts in Deutschland, Österreich und der Schweiz

C. Internationale Rechtsinstrumente

Die Cybercrime Convention - Der EU-Rahmenbeschluss

D. Das 41. Strafrechtsänderungsgesetz - Überblick über die Änderungen und Vergleich mit der Cybercrime Convention und dem EU-Rahmenbeschluss

Das Ausspähen von Daten, 202a dStGB - Das Abfangen von Daten, 202b dStGB - Das Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten, 202c dStGB - Die Datenveränderung, 303a dStGB - Die Computersabotage, 303b dStGB

E. Die Umsetzung der Cybercrime Convention und des EU-Rahmenbeschlusses in Österreich durch die Strafrechtsänderungsgesetze 2002 und 2008

Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem, 118a öStGB - Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses, 119 öStGB - Missbräuchliches Abfangen von Daten, 119a öStGB - Missbrauch von Tonband- oder Abhörgeräten, 120 Abs. 2a öStGB - Datenbeschädigung, 126a öStGB - Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems, 126b öStGB - Missbrauch von Computerprogrammen oder Zugangsdaten, 126c öStGB

F. Die Strafbarkeit der Computerkriminalität in der Schweiz

Unbefugte Datenbeschaffung gemäß Art. 143 sStGB - Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem gemäß Art. 143bis sStGB - Datenbeschädigung gemäß Art. 144bis sStGB

G. Unterschiede zwischen den jeweiligen Regelungen - Ein Vergleich anhand ausgewählter Beispiele

Computerspionage durch Auswertung von Hardware - Hacking - Computersabotage - Spammails - Phishing - Schwarzsurfen

H. Änderungsvorschläge

I. Zusammenfassung der Thesen

Anhang

Gesetzestexte

Literaturverzeichnis

Sachregister
ISBN 9783428137268
Artikelnummer 9783428137268
Medientyp Buch
Copyrightjahr 2012
Verlag Duncker & Humblot
Umfang 287 Seiten
Abbildungen 1 Abb.; 287 S.
Sprache Deutsch