Das Amt des Betriebsrats nach Umstrukturierungen.

Das Substrat betriebsverfassungsrechtlicher Repräsentation und die Lehre von der betrieblichen Identität.

Das Amt des Betriebsrats nach Umstrukturierungen.

Das Substrat betriebsverfassungsrechtlicher Repräsentation und die Lehre von der betrieblichen Identität.

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Der Betriebsrat ist, wie schon aus Par. 1 BetrVG folgt, an den Betrieb gebunden. Es liegt also nahe, dass sich betriebliche Änderungen - seien sie mit einem Betriebsübergang verbunden oder nicht - auf das Amt des Betriebsrats auswirken. Gesetzlich geregelt ist diese Frage allerdings nicht. Die ganz herrschende Meinung greift zu ihrer Beantwortung daher auf die von der Rechtsprechung entwickelte Lehre von der Betriebsidentität zurück. Danach sollen Änderungen in der betrieblichen Organisation (nur) dann Auswirkungen auf die betriebsverfassungsrechtliche Ordnung haben, wenn sie die "Betriebsidentität" berühren.
Was genau unter dem Begriff "Betriebsidentität" zu verstehen ist, ist allerdings unklar. Zweifel an der Tauglichkeit der Lehre von der betrieblichen Identität erscheinen deshalb angebracht. Lena Stöckel untersucht daher grundlegend, wie sich betriebliche Änderungen auf das Amt des Betriebsrats auswirken. Dabei setzt sie sich kritisch mit der Lehre von der betrieblichen Identität auseinander. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die berechtigten Zweifel durch eine teleologische Bestimmung der Betriebsidentität ausgeräumt werden können. Hierzu entwickelt sie ein eigenes Prüfungsmodell, das an das Substrat der betriebsverfassungsrechtlichen Repräsentation anknüpft und gegenüber der Vorgehensweise der herrschenden Meinung einen Zuwachs an Rechtssicherheit bietet.

1;Vorwort;62;Inhaltsverzeichnis;83;Einleitung;203.1;A. Umstrukturierung und Betriebsrat;203.2;B. Problemstellung: die Lehre von der betrieblichen Identität;213.2.1;I. Möglichkeit der Bestimmung des Begriffs der betrieblichen Identität?;213.2.2;II. Möglichkeit der Einordnung der Lehre von der Betriebsidentität in das aktuelle Betriebsverfassungsrecht?;233.3;C. Ziel der Arbeit;243.4;D. Gang der Untersuchung;244;1. Teil: Bestandsaufnahme;264.1;A. Lehre von der betrieblichen Identität;264.1.1;I. Wahrung der Betriebsidentität als Voraussetzung für den Fortbestand der Betriebsverfassung;264.1.2;II. Grundsatz der Betriebsbezogenheit des Betriebsverfassungsgesetzes als Ausgangspunkt der Lehre von der Betriebsidentität;274.1.3;III. Spezifischer Identitätsbegriff der Lehre von der Betriebsidentität;284.1.3.1;1. "Identität" im Sinne der Logik;294.1.3.2;2. "Identität" im Sinne der Lehre von der Betriebsidentität;294.1.4;IV. Lösungsansatz der herrschenden Meinung: Bewertung der Betriebsidentität anhand von Einzelkriterien;304.1.4.1;1. Ausgangspunkt: die Kriterien des Betriebsbegriffs;304.1.4.2;2. Gesamtbetrachtung zur Feststellung der Betriebsidentität ohne feststehenden Kreis oder abstrakte Rangfolge der Kriterien;314.1.5;V. Anwendungsbereich;324.1.5.1;1. Fortbestand des Betriebsrats;324.1.5.1.1;a) Betriebsübergang;324.1.5.1.2;b) Betriebliche Umstrukturierung;324.1.5.2;2. Normative Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen;334.1.5.2.1;a) Betriebliche Identität als Voraussetzung für die normative Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen;334.1.5.2.2;b) Einheitlicher Identitätsbegriff?;344.2;B. Betriebsidentität als Tatbestandsmerkmal des 613a BGB;364.2.1;I. Frühere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts;364.2.2;II. Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs;374.2.3;III. Neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts;384.3;C. Zusammenfassung;395;2. Teil: Bestimmung der betrieblichen Identität;405.1;A. Historischer Ursprung;415.1.1;I. Keine Abhängigkeit der Betriebsvertretung von der betrieblichen Identität vor Einführung des Betriebsrätegesetzes von 1920;425.1.2;II. Selbstständigkeit des Betriebs als Voraussetzung für den Fortbestand des Betriebsrats unter der Geltung des Betriebsrätegesetzes von 1920;435.1.2.1;1. Herrschende Literatur;435.1.2.2;2. Reichsarbeitsminister;455.1.2.3;3. Rechtsprechung;455.1.2.4;4. Zwischenergebnis: Keine inhaltliche Übereinstimmung zwischen der "Selbstständigkeit" eines Betriebs und der "betrieblichen Identität";465.1.3;III. Betriebsidentität als Voraussetzung für individualrechtlichen Kündigungsschutz unter der Geltung des Gesetzes über die Fristen für die Kündigung von Angestellten von 1926;475.1.3.1;1. Begriff der Rechtsnachfolge i.S.d. 2 KSchG 1926;475.1.3.2;2. Kriterium der Betriebsnachfolge;485.1.3.3;3. Betriebsidentität als Voraussetzung der Betriebsnachfolge;495.1.3.4;4. Übernahme des Kriteriums in das Betriebsverfassungsrecht;505.1.4;IV. Keine dogmatische Entwicklung der Lehre von der betrieblichen Identität;505.2;B. Dogmatische Grundlagen für die Konkretisierung der betrieblichen Identität;525.2.1;I. Bestimmung der einzelnen Begriffsmerkmale;535.2.1.1;1. Maßgeblicher Betriebsbegriff;535.2.1.1.1;a) Anknüpfung an "den" Betriebsbegriff?;535.2.1.1.2;b) Einheit der Rechtsordnung und Relativität der Rechtsbegriffe;555.2.1.1.3;c) "Richtiger" Betriebsbegriff - Übertragbarkeit der Kriterien des 613a BG auf die Lehre von der Betriebsidentität?;565.2.1.1.3.1;aa) Normativität des Betriebsbegriffs;565.2.1.1.3.2;bb) Funktion des betriebsverfassungsrechtlichen Betriebsbegriffs;585.2.1.1.3.3;cc) Funktion des Betriebsbegriffs im Rahmen von 613a BGB;595.2.1.1.3.4;dd) Zwischenergebnis: Maßgeblichkeit des betriebsverfassungsrechtlichen Betriebsbegriffs;625.2.1.2;2. Begriffsmerkmale des betriebsverfassungsrechtlichen Betriebsbegriffs;635.2.2;II. Hierarchie der einzelnen Begriffsmerkmale;645.2.2.1;1. Normativität des Ausdrucks "Betriebsidentität";655.2.2.1.1;
ISBN 9783428535934
Artikelnummer 9783428535934
Medientyp E-Book - PDF
Copyrightjahr 2011
Verlag Duncker & Humblot GmbH
Umfang 252 Seiten
Abbildungen 252 S.
Sprache Deutsch
Kopierschutz Digitales Wasserzeichen