Der Strafgrund der Verbrechensverabredung gem. § 30 Abs. 2, Alt. 3 StGB
Die Verbrechensverabredung gem.
30 Abs. 2, Alt. 3 StGB ist eine - auch für die Rechtspraxis bedeutende - Vorschrift, deren Legitimität und Interpretation bis heute umstritten sind. Karina Becker unterzieht diese Strafbarkeit einer kritischen Überprüfung, indem sie sowohl aktuelle Auslegungsfragen als auch die grundlegende Frage der Strafwürdigkeit des unter Strafe gestellten Verhaltens untersucht. Für eine umfassende Behandlung dieser Problematik werden neben der Entstehungsgeschichte auch die übrigen Begehungsvarianten des
30 StGB in die Überlegungen einbezogen.
Bei der Auslegung des 30 StGB geht die Autorin von dem herrschenden Verständnis der Norm und den üblicherweise angeführten Strafgründen aus, wobei sie die bestehenden Problemfelder einer gründlichen Analyse unterzieht und neue Differenzierungsvorschläge erarbeitet. Sie gelangt zu dem Ergebnis, dass sich die herrschende Auslegung in weiten Teilen nicht mit den von ihr angeführten Strafgründen vereinbaren lässt.
Im Rahmen der Überprüfung der Legitimität der Verabredungsstrafbarkeit wird der Unrechtsgehalt einer solchen Verabredung ermittelt, um anschließend die üblicherweise als Strafgrund angeführte erhöhte Gefährlichkeit dieser Vorbereitungshandlung zu untersuchen. Die umfassende Überprüfung der angeführten Strafgründe führt zu der entscheidenden These der Arbeit: Eine Legitimierung der Verabredungsstrafbarkeit - wie auch der Strafbarkeit der übrigen Varianten des 30 StGB - ist wegen des zu geringen Unrechtsgehaltes nicht möglich.
1. Teil: Einleitung
Bei der Auslegung des 30 StGB geht die Autorin von dem herrschenden Verständnis der Norm und den üblicherweise angeführten Strafgründen aus, wobei sie die bestehenden Problemfelder einer gründlichen Analyse unterzieht und neue Differenzierungsvorschläge erarbeitet. Sie gelangt zu dem Ergebnis, dass sich die herrschende Auslegung in weiten Teilen nicht mit den von ihr angeführten Strafgründen vereinbaren lässt.
Im Rahmen der Überprüfung der Legitimität der Verabredungsstrafbarkeit wird der Unrechtsgehalt einer solchen Verabredung ermittelt, um anschließend die üblicherweise als Strafgrund angeführte erhöhte Gefährlichkeit dieser Vorbereitungshandlung zu untersuchen. Die umfassende Überprüfung der angeführten Strafgründe führt zu der entscheidenden These der Arbeit: Eine Legitimierung der Verabredungsstrafbarkeit - wie auch der Strafbarkeit der übrigen Varianten des 30 StGB - ist wegen des zu geringen Unrechtsgehaltes nicht möglich.
1. Teil: Einleitung
Zielsetzung der Arbeit - Gang der Untersuchung
2. Teil: Historische Entwicklung der Vorbereitungsstrafbarkeit
Die Einfügung des
49a RStGB in das Reichsstrafgesetzbuch - Die Reformentwürfe seit 1909 - Die Strafrechtsangleichungsverordnung von 1943 - Die Fortgeltung der nationalsozialistischen Gesetzesfassung des
49a RStGB nach 1945 - Das 3. Strafrechtsänderungsgesetz - Die Einfügung des heutigen
30 StGB im Jahre 1975
3. Teil: Der geltende
30 StGB und seine Auslegung
Systematische Einordnung des
30 StBG - Die Verabredung - Die weiteren Varianten des
30 StGB - Das Verhältnis der Varianten untereinander
4. Teil: Der Strafgrund der Verbrechensverabredung
Die Legitimierung von Strafe - Anwendung dieser Erkenntnisse auf die Verabredung - Die Begründungsansätze für eine Rechtfertigung der Verabredungsstrafbarkeit
5. Teil: Die Strafgründe der anderen Varianten des
30 StGB
Allgemeine Erkenntnisse zu den echten Vorbereitungshandlungen - Überprüfung der angeführten Strafgründe
6. Teil: Ergebnis und kritischer Ausblick
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Becker, Karina
ISBN | 9783428137046 |
---|---|
Artikelnummer | 9783428137046 |
Medientyp | Buch |
Copyrightjahr | 2012 |
Verlag | Duncker & Humblot |
Umfang | 252 Seiten |
Sprache | Deutsch |