Die Annäherung des Freien Arztberufes an das Gewerbe.
Eine verfassungs-, sozial- und berufsrechtliche Untersuchung.
Die Annäherung des Freien Arztberufes an das Gewerbe.
Eine verfassungs-, sozial- und berufsrechtliche Untersuchung.
Von jeher wird der ärztliche Stand mit den Begriffen Humanität und Wissenschaft in Verbindung gebracht. Die vertrauensvolle Beziehung zwischen Arzt und Patient sowie Besonderheiten in der Honorierung ärztlicher Kunst haben dazu geführt, dass der Arztberuf traditionell als der Inbegriff des Freien Berufes betrachtet wird. In einem immer komplexer werdenden öffentlich-rechtlich dominierten Gesundheitswesen wirft die Frage nach dem Fortbestand ärztlicher Freiberuflichkeit jedoch erhebliche Probleme auf.
Das ärztliche Berufsbild ist ebenso wie das ihm zugrunde liegende Ethos einem massiven Wandel unterworfen. So ist es für die meisten Mediziner wirtschaftlich unumgänglich geworden, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen. Sie unterliegen dadurch einer Vielzahl sozial- und berufsrechtlicher Restriktionen, die auch und gerade im Bereich der degressiven Honorierung ihre Wirkungen entfalten. Die Annäherung an klassische Gewerbeberufe ist kaum noch zu übersehen.
Es ginge daher fehl, den Arzt nur deshalb zum Freiberufler qualifizieren zu wollen, weil seine Ziele altruistisch motiviert und nicht vorrangig auf die Erzielung finanzieller Gewinne gerichtet sind. Die ärztliche Tätigkeit ist wie die eines Gewerbetreibenden auf Erwerb und damit auf die Erzielung eines Markteinkommens gerichtet - trotz der Besonderheiten des Gutes Gesundheit. Auch dessen Ausschüttung steht nicht außerhalb marktwirtschaftlicher Betrachtungen.
Diese Ökonomisierung spiegelt sich auch in der Arzt-Patienten-Beziehung wider, die sich vom Paternalismus zu einem kostenoptimierten Dienstverhältnis zwischen Leistungsanbieter und gleichberechtigtem Gesundheitskunden entwickelt hat. Vor diesem Hintergrund wird auch die Frage virulent, inwieweit ärztliche Kooperationen sich mit dem freiberuflichen Charakter des Arztberufes vereinbaren lassen. Neben den bereits etablierten Kooperationsformen sollte daher auch die gemeinsame ärztliche Berufsausübung in der Form einer Kapitalgesellschaft zugelassen werden.
Das ärztliche Berufsbild ist ebenso wie das ihm zugrunde liegende Ethos einem massiven Wandel unterworfen. So ist es für die meisten Mediziner wirtschaftlich unumgänglich geworden, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen. Sie unterliegen dadurch einer Vielzahl sozial- und berufsrechtlicher Restriktionen, die auch und gerade im Bereich der degressiven Honorierung ihre Wirkungen entfalten. Die Annäherung an klassische Gewerbeberufe ist kaum noch zu übersehen.
Es ginge daher fehl, den Arzt nur deshalb zum Freiberufler qualifizieren zu wollen, weil seine Ziele altruistisch motiviert und nicht vorrangig auf die Erzielung finanzieller Gewinne gerichtet sind. Die ärztliche Tätigkeit ist wie die eines Gewerbetreibenden auf Erwerb und damit auf die Erzielung eines Markteinkommens gerichtet - trotz der Besonderheiten des Gutes Gesundheit. Auch dessen Ausschüttung steht nicht außerhalb marktwirtschaftlicher Betrachtungen.
Diese Ökonomisierung spiegelt sich auch in der Arzt-Patienten-Beziehung wider, die sich vom Paternalismus zu einem kostenoptimierten Dienstverhältnis zwischen Leistungsanbieter und gleichberechtigtem Gesundheitskunden entwickelt hat. Vor diesem Hintergrund wird auch die Frage virulent, inwieweit ärztliche Kooperationen sich mit dem freiberuflichen Charakter des Arztberufes vereinbaren lassen. Neben den bereits etablierten Kooperationsformen sollte daher auch die gemeinsame ärztliche Berufsausübung in der Form einer Kapitalgesellschaft zugelassen werden.
1;Vorwort;6 2;Inhaltsverzeichnis;8 3;Abkürzungsverzeichnis;15 4;A. Wandel des ärztlichen Berufsbildes;22 4.1;I. Einführung in die Problematik;22 4.2;II. Historische Entwicklung;26 4.2.1;1. Der Weg zur Einheit des Arztberufes;26 4.2.1.1;a) Vom Quasi-Beamten zum Gewerbetreibenden;27 4.2.1.2;b) Von der Gewerbetätigkeit zur anerkannten Freiberuflichkeit;28 4.2.2;2. Freiberuflichkeit und ärztliches Selbstverständnis;29 4.2.2.1;a) Schwierigkeiten bei der Begriffsbestimmung der Freien Berufe;30 4.2.2.1.1;aa) Von den freien Künsten zu den Freien Berufen;30 4.2.2.1.2;bb) Der Freie Beruf als Rechtsbegriff;32 4.2.2.1.2.1;(1) Der berufsrechtliche Begriff der Freien Berufe;33 4.2.2.1.2.2;(2) Der steuerrechtliche Begriff der Freien Berufe;33 4.2.2.1.3;cc) Der (nicht) gewerbliche Charakter der Freien Berufe;36 4.2.2.1.4;dd) Freie Berufe als Typus;37 4.2.2.2;b) Typische Wesensmerkmale der Freien Berufe;38 4.2.2.2.1;aa) Fachliche und sachliche Unabhängigkeit;38 4.2.2.2.2;bb) Besondere Verantwortung für das Gemeinwohl;39 4.2.2.2.3;cc) Besonderes Vertrauensverhältnis;40 4.2.2.2.4;dd) Persönliche Leistungserbringung;41 4.2.2.2.5;ee) Fachliche Vorbildung;42 4.2.2.2.6;ff) Fehlen des Gewinnstrebens;43 4.2.2.3;c) Unterscheidung zwischen Berufsstand und Berufsangehörigen;44 4.2.3;3. Grundrechtlicher Schutz der ärztlichen Tätigkeit;45 4.2.3.1;a) (Privat-)Arzt in freier Praxis;46 4.2.3.2;b) Ärzte als Arbeitnehmer;46 4.2.3.3;c) Verbeamtete Ärzte;47 4.2.3.4;d) Vertragsarzt;47 4.3;III. Gesellschaftliche Bedeutung des freien Arztberufes;49 4.3.1;1. Freie Berufe als Wirtschaftsfaktor;50 4.3.2;2. Die öffentliche Aufgabe des Arztes;51 4.3.3;3. Wahrung der medizinischen Ethik;52 5;B. Berufsethos und modernes Gesundheitssystem;56 5.1;I. Gemeinwohlorientierung;56 5.2;II. Zurückstellen des Gewinnstrebens;58 5.2.1;1. Kritik an der Altruismusthese;59 5.2.2;2. Annäherung an das Gewerbe;60 5.2.3;3. Sonderstatus aufgrund des Berufs- und Standesrechts;61 5.2.3.1;a) 1 Abs. 2 BÄO;62 5.2.3.1.1;aa) Keine Regelung der Berufszulassung;62 5.2.3.1.2;bb) Keine Regelung des Handelsrechts;63 5.2.3.2;b) 1 Abs. 1 S. 2 MBO-Ä;63 5.2.3.2.1;aa) Reichweite des Satzungsrechts der Ärztekammern;63 5.2.3.2.2;bb) Regelung zur Berufsausübung für Kammerangehörige;64 5.2.3.2.2.1;(1) Kassenarzthonorare;65 5.2.3.2.2.2;(2) Kaufpreis von Arztpraxen;66 5.3;III. Rückkopplung und Patientenverantwortung;67 5.3.1;1. Das ethische Vermögen des Patienten;68 5.3.2;2. Koppelung an das ärztliche Berufsethos;69 5.3.3;3. Zwischenergebnis;69 6;C. Rechtliche Bindung des Arztberufes;71 6.1;I. Freie Berufsausübung und gesetzliche Reglementierung;73 6.1.1;1. Europarecht;74 6.1.2;2. Verfassungsrecht;77 6.1.3;3. Standes- und Berufsrecht;79 6.1.3.1;a) Formelle Gesetze;79 6.1.3.2;b) Materielle Gesetze;80 6.1.3.3;c) Ethik;80 6.1.4;4. Wechselwirkungen zwischen Fremd- und Selbstkontrolle;81 6.1.4.1;a) Staatliches ärztliches Berufsrecht;81 6.1.4.1.1;aa) Kompetenzverteilung;81 6.1.4.1.1.1;(1) Berufszulassung;82 6.1.4.1.1.2;(2) Berufsausübung;82 6.1.4.1.2;bb) Einzelfälle staatlicher Beschränkung;83 6.1.4.1.2.1;(1) Mittelbare Eingriffe in die Berufsfreiheit am Beispiel von Pflichtmitgliedschaften in ständischen Versorgungswerken;83 6.1.4.1.2.2;(2) Unmittelbare Eingriffe in die Berufsfreiheit am Beispiel der Zwangsmitgliedschaft in der Ärztekammer;84 6.1.4.1.2.3;(3) Besondere Reglementierung vertragsärztlicher Tätigkeit;85 6.1.4.1.2.3.1;(a) Grundprinzipien der GKV;86 6.1.4.1.2.3.1.1;(aa) Solidarprinzip;87 6.1.4.1.2.3.1.2;(bb) Sachleistungsprinzip;87 6.1.4.1.2.3.2;(b) Rechtsbeziehungen zwischen Vertragsarzt und Kassenpatient;89 6.1.4.1.2.3.2.1;(aa) Vertragskonzeption;89 6.1.4.1.2.3.2.2;(bb) Versorgungskonzeption;90 6.1.4.1.2.3.2.3;(cc) Stellungnahme und Zwischenergebnis;91 6.1.4.1.2.3.3;(c) Vertragsarzt und öffentlich-rechtliches Gesundheitssystem;92 6.1.4.1.2.3.4;(d) Die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen;94 6.1.4.1.2.3.5;(e) Freiberuflichkeit im vertragsärztlichen Leistungs- und Vergütungssystem;95 6.1.4.1.2.3.5.1;(aa) Bu
Gesellensetter, Catrin
ISBN | 9783428522972 |
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Artikelnummer | 9783428522972 |
Medientyp | E-Book - PDF |
Copyrightjahr | 2010 |
Verlag | Duncker & Humblot GmbH |
Umfang | 262 Seiten |
Sprache | Deutsch |
Kopierschutz | Digitales Wasserzeichen |