Die Ehre / Der Zweikampf.
Zwei Vorträge. (Die Ehre und ihre Verletzbarkeit. 3. u. 4. Aufl. / Der Zweikampf und das Gesetz. 2. u. 3. Aufl.).
Beim vorliegenden Werk handelt es sich um zwei Vorträge des großen Rechtsgelehrten Karl Binding. Der erste Vortrag »Die Ehre und ihre Verletzbarkeit« geht zurück auf seine Antrittsvorlesung, die Binding anlässlich seiner Übernahme des Rektorats 1890 in Leipzig hielt. Binding nähert sich dem Begriff der Ehre aus verschiedenen Perspektiven: So macht er vier Mächte aus, welche die Geschichte der Ehre bestimmen: Das Volksgefühl, das Recht, die wissenschaftliche Reflexion sowie die Dichtkunst. Binding interessiert sich besonders für einen rechtsphilosophischen Zugang und unterscheidet etwa zwischen erworbener und angeborener Ehre. Auch der Begriff der Unehre wird von ihm untersucht. Der zweite Vortrag trägt den Titel »Der Zweikampf und das Gesetz« und wurde von Binding 1905 vor der Gehe-Stiftung in Dresden gehalten. Hier geht er insbesondere auf den Zweikampf als strafgesetzgeberisches Problem ein.
»Straf- und Staatsrechtslehrer, * 4.6.1841 Frankfurt/Main, ? 7.4.1920 Freiburg (Breisgau). (evangelisch) Binding studierte in Göttingen 1860 und Heidelberg 1862 und promovierte 1863 in Göttingen zum Dr. jur. Mit einer Schrift >De natura inquisitionis processus criminalis Romanorum< habilitierte er sich 1864 in Heidelberg, wurde 1866 ordentlicher Professor des öffentlichen Rechts in Basel, 1870 in Freiburg (Breisgau), 1872 in Straßburg, 1873 in Leipzig und 1913 emeritiert. Zunächst hatte Binding zwischen Geschichts- und Rechtswissenschaft geschwankt. Als Frucht sorgfältigen historischen Quellenstudiums erschien dann auch 1868, noch in Göttingen begonnen und unter dem Einfluß von G. Waitz entstanden, der erste Band einer >Geschichte des burgundisch-romanischen Königreiches<, der keine Fortsetzung erhalten hat. Dann aber wandte sich Binding, vor allem wohl auf Zureden seines Göttinger strafrechtlichen Lehrers, Emil Herrmann, ausschließlich der Jurisprudenz und hier in erster Linie der Lehre des Strafrechts zu. Auf diesem Gebiet liegt seine Hauptbedeutung.
»Straf- und Staatsrechtslehrer, * 4.6.1841 Frankfurt/Main, ? 7.4.1920 Freiburg (Breisgau). (evangelisch) Binding studierte in Göttingen 1860 und Heidelberg 1862 und promovierte 1863 in Göttingen zum Dr. jur. Mit einer Schrift >De natura inquisitionis processus criminalis Romanorum< habilitierte er sich 1864 in Heidelberg, wurde 1866 ordentlicher Professor des öffentlichen Rechts in Basel, 1870 in Freiburg (Breisgau), 1872 in Straßburg, 1873 in Leipzig und 1913 emeritiert. Zunächst hatte Binding zwischen Geschichts- und Rechtswissenschaft geschwankt. Als Frucht sorgfältigen historischen Quellenstudiums erschien dann auch 1868, noch in Göttingen begonnen und unter dem Einfluß von G. Waitz entstanden, der erste Band einer >Geschichte des burgundisch-romanischen Königreiches<, der keine Fortsetzung erhalten hat. Dann aber wandte sich Binding, vor allem wohl auf Zureden seines Göttinger strafrechtlichen Lehrers, Emil Herrmann, ausschließlich der Jurisprudenz und hier in erster Linie der Lehre des Strafrechts zu. Auf diesem Gebiet liegt seine Hauptbedeutung.
Binding, Karl
ISBN | 9783428561599 |
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Artikelnummer | 9783428561599 |
Medientyp | E-Book - PDF |
Auflage | 3. Aufl. |
Copyrightjahr | 2020 |
Verlag | Duncker & Humblot GmbH |
Umfang | 82 Seiten |
Sprache | Deutsch |
Kopierschutz | Digitales Wasserzeichen |