Die Einstellung nach 99 BetrVG.
Die Betriebsratsbeteiligung bei Einstellungen nach
99 BetrVG stellt eine für Arbeitgeber und einzustellenden Arbeitnehmer wichtige Hürde zur tatsächlichen Beschäftigung im Betrieb dar. In der Arbeit wird aufgezeigt, welche Arten von Beschäftigungsverhältnissen den Beteiligungstatbestand auslösen: neben Arbeitsverhältnissen auch andere weisungsgebundene Rechtsverhältnisse. Davon unberührt sind hingegen Tätigkeiten auf Basis freier Mitarbeit oder im Rahmen von Werkverträgen mit anderen Unternehmen. Die Rechtsprechung weitet den Einstellungsbegriff zu sehr aus und fasst verschiedene Arbeitsvertragsmodifikationen darunter, was nicht mehr der Systematik des Betriebsverfassungsrechts entspricht. Neben Betriebsrat und Arbeitgeber hat der einzustellende Arbeitnehmer ein Interesse an einer Zustimmungserteilung, sodass es erforderlich sein kann, ihm im Zusammenhang mit dem in
99 BetrVG vorgesehenen Zustimmungsersetzungsverfahren eigene Rechte einzuräumen.
Sabrina Traeger studied law at the Ruprecht-Karls-University of Heidelberg (Germany), passing her first state law exam in 2014. Afterwards she started her doctoral thesis and worked at the professorship of Prof. Dr. Markus Stoffels at the Institute for civil law, labour law and insolvency law at the University of Heidelberg as a research associate. Since October 2016 she is receiving her legal training at the Higher Regional Court of Bremen.
99 BetrVG stellt eine für Arbeitgeber und einzustellenden Arbeitnehmer wichtige Hürde zur tatsächlichen Beschäftigung im Betrieb dar. In der Arbeit wird aufgezeigt, welche Arten von Beschäftigungsverhältnissen den Beteiligungstatbestand auslösen: neben Arbeitsverhältnissen auch andere weisungsgebundene Rechtsverhältnisse. Davon unberührt sind hingegen Tätigkeiten auf Basis freier Mitarbeit oder im Rahmen von Werkverträgen mit anderen Unternehmen. Die Rechtsprechung weitet den Einstellungsbegriff zu sehr aus und fasst verschiedene Arbeitsvertragsmodifikationen darunter, was nicht mehr der Systematik des Betriebsverfassungsrechts entspricht. Neben Betriebsrat und Arbeitgeber hat der einzustellende Arbeitnehmer ein Interesse an einer Zustimmungserteilung, sodass es erforderlich sein kann, ihm im Zusammenhang mit dem in
99 BetrVG vorgesehenen Zustimmungsersetzungsverfahren eigene Rechte einzuräumen.
Sabrina Traeger studied law at the Ruprecht-Karls-University of Heidelberg (Germany), passing her first state law exam in 2014. Afterwards she started her doctoral thesis and worked at the professorship of Prof. Dr. Markus Stoffels at the Institute for civil law, labour law and insolvency law at the University of Heidelberg as a research associate. Since October 2016 she is receiving her legal training at the Higher Regional Court of Bremen.
Traeger, Sabrina
ISBN | 9783428553785 |
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Artikelnummer | 9783428553785 |
Medientyp | E-Book - PDF |
Copyrightjahr | 2018 |
Verlag | Duncker & Humblot GmbH |
Umfang | 365 Seiten |
Sprache | Deutsch |
Kopierschutz | Digitales Wasserzeichen |