Die Erstreikbarkeit von Firmentarifverträgen mit verbandsangehörigen Arbeitgebern.
Im Tarifrecht unterscheidet man Verbandstarifverträge, die die Gewerkschaft mit einem Arbeitgeberverband schließt, und Firmentarifverträge, die mit einem einzelnen Arbeitgeber geschlossen werden. Manchmal haben Gewerkschaften auch dann ein Interesse an einem Firmentarifvertrag, wenn der betroffene Arbeitgeber Mitglied in einem Arbeitgeberverband ist. Wenn Arbeitgeber einen Tarifvertrag nicht schließen wollen, steht der Gewerkschaft im Allgemeinen der Streik als Druckmittel zur Verfügung. Die Frage ist, ob das auch gegenüber verbandsangehörigen Arbeitgebern gilt. Der Arbeitgeberverband könnte hier einen Schutz entfalten, der den Streik verbietet und die Gewerkschaft auf den Verband als Verhandlungspartner verweist.
Ein solcher Ausschluss wurde schon Anfang der 1970-er Jahre gefordert. Die Diskussion blieb dann Jahrzehnte lang im Rahmen von Aufsätzen, Kommentarbeiträgen und Rechtsprechung der Arbeits- und Landesarbeitsgerichte. Mit der vorliegenden Dissertation wird die Argumentation beider Seiten genau untersucht. Nach Ansicht des Verfassers verlangt die Koalitionsfreiheit des Arbeitgebers, Streiks für Firmentarifverträge mit verbandsangehörigen Arbeitgebern generell auszuschließen.
Inhaltsübersicht: 1. Teil: Einleitung - 2. Teil: Die Tariffähigkeit und die Tarifzuständigkeit des verbandsangehörigen Arbeitgebers: I. Tariffähigkeit: Stand von Rechtsprechung und Wissenschaft - Auslegung und teleologische Reduktion des
Ein solcher Ausschluss wurde schon Anfang der 1970-er Jahre gefordert. Die Diskussion blieb dann Jahrzehnte lang im Rahmen von Aufsätzen, Kommentarbeiträgen und Rechtsprechung der Arbeits- und Landesarbeitsgerichte. Mit der vorliegenden Dissertation wird die Argumentation beider Seiten genau untersucht. Nach Ansicht des Verfassers verlangt die Koalitionsfreiheit des Arbeitgebers, Streiks für Firmentarifverträge mit verbandsangehörigen Arbeitgebern generell auszuschließen.
Inhaltsübersicht: 1. Teil: Einleitung - 2. Teil: Die Tariffähigkeit und die Tarifzuständigkeit des verbandsangehörigen Arbeitgebers: I. Tariffähigkeit: Stand von Rechtsprechung und Wissenschaft - Auslegung und teleologische Reduktion des
2 I TVG - II. Tarifzuständigkeit - 3. Teil: Ausschluss von Firmentarifverträgen durch die Verbandssatzung oder einen Verbandstarifvertrag: I. Verbandssatzung: Tariffähigkeit des Arbeitgebers unberührt - Keine unmittelbare Bindung der Gewerkschaft - Unzumutbarkeit des Zwangs zur Verletzung des Firmentarifvertragsverbots - II. Verbandstarifvertrag - 4. Teil: Einschränkung des Rechts zum Streik: I. Unterscheidung von Tariffähigkeit und Arbeitskampffähigkeit - II. Herkunft und grundsätzliche Reichweite des Rechts zum Streik - III. Einschränkung des Rechts zum Streik: Überblick über Rechtsprechung und Wissenschaft - Methodische Vorüberlegung (Rechtsfortbildung) - Einschränkung: aufgrund eines Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers (TVG), Gleichwertigkeit der Tarifvertragsarten / aufgrund mangelnder Erforderlichkeit für das Tarifsystem / aufgrund der Koalitionsfreiheit / aufgrund mangelnder Systemkonformität / aufgrund des Grundsatzes der Arbeitskampfparität / aufgrund der Ordnungsfunktion der Tarifpartner und des Tarifvertrages - 5. Teil: Friedenspflicht und Öffnungsklauseln: I. Auswirkungen und Reichweite der Friedenspflicht: Überblick - Absolute und relative Friedenspflicht - II. Öffnungsklauseln für abweichende Firmentarifverträge: Begriff, Stand der Diskussion - Zulässigkeit von Öffnungsklauseln, die den Streik erlauben - Aussage der Öffnungsklauseln - 6. Teil: Gesamtergebnis und Zusammenfassung - Literatur, Sachverzeichnis
Richter, Julian
ISBN | 9783428116256 |
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Artikelnummer | 9783428116256 |
Medientyp | Buch |
Copyrightjahr | 2005 |
Verlag | Duncker & Humblot |
Umfang | 242 Seiten |
Abbildungen | 242 S. |
Sprache | Deutsch |