Die Geschlechtskrankheiten und ihre Bekämpfung

Vorschläge und Forderungen für Ärzte, Juristen und Soziologen

Die Geschlechtskrankheiten und ihre Bekämpfung

Vorschläge und Forderungen für Ärzte, Juristen und Soziologen

54,99 €*

in Vorbereitung

Das vorliegende Buch ist einerseits das Ergebnis einer jahrelangen Arbeit - Literaturstudien und Materialsammlung -, die ich zu meiner eigenen Belehrung vornahm und nun als zusammenfassende Ubersicht der groBen Schar von Fachmannern und Laien, die sich mit diesem Stoff teils freiwillig' aus sozial-humanitaren Griinden, teils von Amts wegen beschaftigen, iibergebe. Andererseits ist es aber auch ein Augenblickserzeugnis, den Forde rungen des Tages entsprungen. Die Bedeutung, welche die Geschlechts krankheiten in dies en letzten Kriegsjahren als schadigender Faktor fUr die Volkskraft angenommen haben, und die daraus fUr uns . . erwachsende Pflicht, noch intensiver als sonst alles zu erforschen und womoglich in die Tat umzusetzen, was irgendwie zur Verminderung und zur Bekampfung dieser Volksseuchen beitragen konnte - all das machte den Wunsch rege, aIle Forderungen und Wiinsche, die sich auf diesem Gebiete geltend gemacht haben und zur Sprache gekommen sind, zu sammenfassend darzustellen und zu einem gemeinschaftlichen Programm zu vereinigen. Ganz besonders muB ich an dieser Stelle dankbar des Mannes ge denken, dem ich schlieBlich den letzten . AnstoB zur Fertigstellung dieses seit. Jahren von mir geplanten Unternehmens verdanke, unsetes ver ehrten Herrn Ministerialdirektors Prof. Dr. Martin Kirchner.

Inhaltsverzeiclmis
Die Ziele und Aufgaben der Deutschen Gesellschaft zur Bekämpfnng der Gesclilechtskranklieiten
Welche Bedeutung haben die Gesclilechtskrankheiten für den kranken Menschen?
Der Tripper 17
Wichtigkeit der Gonokokkenuntersuchung
Erschei-nungen beim Manne
Erscheinungen bei der Frau
Komplikation
Credésches Verfahren
Zustandekommen der Ansteckung
Soziale Schädigungen
Der weiche Schanker (Ulcus molle)
Lymphdrtisen-Vereiterung
Die Syphilis
Fortschritte und Entdeckimgen der letzten Jahre
Wesen der Syphilis
Prognose
Wassennann-reaktion
Verbreitung
Ansteckungsgefahr
Verbreitungswege
Erbsyphilis
Behandlung der Syphilis
Erster Abschnitt: Ein Sondergesetz soil alle zur Bekämpfung der Greschlechtskrankheiten und der Prostitution geeignet erscheinenden Maßnahmen zusammenfassen und regeln
Zweiter Abschnitt: Die Durchführung aller zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten und der Prostitution ergriKenen Maßregeln wird einer besonderen Zentralbehörde "Gesundlieitsamt" übertragen, das je nach Anordnung der obersten Verwaltungsbehörden in alien größeren Städten zu errichten ist
Zweck des Gesundheitsamtes ist es, das Gesamtverfahren der Bekämpfung und Vorbeugung so zu gestalten, daß es nicht als eine polizeiliche Strafmaßregel, sondern als eine hygienische, im gesundheitlichen Interesse notwendige Vorsichtsmaßregel erscheint
Organisation und Aufgabe des Gesundheitsamts
Einführung einer "Karte" zur Kenntlichinachungaller Überwachten. Die Karte soil bescheinigen, daß die vorgeschriebene ärztliche Beobachtung tatsächlich stattf indet und an welchem Tage sie zuletzt erfolgt ist
Zweck, Form undlnhalt
Nutzen
Dritter Abschnitt: Maßnahmen zur Verminderung des außerehelichen Gesehleehtsverkehrs dureh Verminderung der Naehfrage seitens der Männer und dufch Verminderung des Angebots seitens der Frauen
a) Sexual-pädagogische Belehrung
b) Öffentliche Belehrung über die Bedeutung und die Gefahren der Geschlechtskrankheiten
c) Maßregeln, die die Enthaltsamkeit erleichtern sollen
d) Maßregeln zur Verminderung des weiblichen Angebots
e) Fürsorge fur psychisch minder-wertige Mädchen
Wir verlangen daher: bei alien zum erstenmal aufgegriffenen, der Prostitution verdächtigen Frauen und Mädehen ist nicht nur der körperliche, sondern auch der geistige Gesundheitszustand durch einen Psychiater lestzustellen, womöglich auch eine genaue Erhebung über die Erziehungs-, Erwerbsverhältnisse usw. der Eltern (soziale "Anamnese") und über das Milieu, aus dem die Betrelfenden stammen, zu veranstalten.
Bei alien psychisch Minderwertigen, aber auch bei den Minder-jährigen, die aufgegriffen werden, soil sofort Schutzhaft - aber womöglich nicht in einem Gefängnis - platzgreilen; es soil von solortiger Strale und von Polizeiaufsicht abgesehen werden, falls Fürsorgeerziehung oder Unterbringung in Asylen stattfinden kann.
Venerisch krank Befundene werden erst einer Behandlung zugeführt.
Wo immer man die Minderwertigen unterbringt, stets muß vermieden werden, sie mit Älteren zusammenzubringen.
Über alle diese Maßnahmen entscheidet das genannte "Ge-sundheitsamt", dem die aufgegriffenen Frauen zugeführt werden.
Vierter Abschnitt: Schutzmitteifrage
Hinweis auf die schädigenden Folgen der Geschlechtskrankheiten für die Geburtlichkeit
Nutzen der Schutzmittel
Gegenwärtiger Rechtszustand
Notwendigkeit, die Schutzmittel unter der Prostitution zu verbreiten
Behandlungs-stuben
Bedenken gegen die Schutzmittel wegen ihrer antikonzeptionellen Wirkung (Kondome)
Abwehr der-selben.
Sittlich-ethische Bedenken
Mahlings. Ausführungen und deren Abwehr
Vorsorge für sachgemäße Ankündigung und Verbreitung
Ist jeder außer-eheliche Geschlechtsverkehr eo ipso unmoralisch?
Umfang des außerehelichen Geschlechtsverkehrs
Abstinenz-Möwlichkeit?
Was lehren die Tatsachen ?
Schutzmaßregeln vor und nach dem Beischlaf
Beeinflußt die Furcht vor Ansteckung die Häufigkeit des außerehelichen Geschlechtsverkehrs ?
Abstinenz der Frau
Präventivmittelverkehr würde viel Unsittlichkeit und Verbreohen verhüten
Stellung der Deutschen Gesellschaft zur Bekämpfung der Geschlechtskrankkeiten
Antrag derselben 1916
a) Dem 184 ist ein Absatz 3 folgenden Wortlauts hinzuzufügen: "DerStrafvorschriftdes Absatzesl Ziff.3 unterliegen niclit Gegenstände, die zur Verhütung der Verbreitung von Geschlechtskrankheiten dienen, sofern sie nicht gesundheits-gefährdend sind und nicht im Umherziehen oder in einer Weise, die geeignet ist, Ärgernis zu erregen, deni Publikum angekündigt oder an einem dem Publikum zugängliehen Orte ausgestellt werden." b) Sofern eine Untersagung oder Beschränkung des Verkehrs mit empfängnisverhütenden Gegenständenzuerwartensteht, sind davon auszunehmen: "Gegenstände, die zur Verhütung der Verbreitung von Geschlechtskrankheiten dienen und auch nicht gcsundheits-gefährdend sind, sofern die Verbreitung nicht im Umherziehen oder in ärgerniserregender Weise geschieht."
Literatur-Zusammenstellung und Material ztir Schutzmittelfrage im vierten Abschnitt
Fünfter Abschnitt: Notwendigkeit einer möglichst weitgehenden Aufstöberung aller Infektionsquellen, namentlich bei sioh Prostituierenden, als Vorbeugungsmittel gegen die Verbreitung der Geschlechtskrankheiten 117 Gesetzesforderung: Alle Ärzto sind gesetzlich gezwungen, bei alien ihren Kranken dielnfektionsquelle zuerforschen und dem Gesundheitsamt zu melden
Sechster Abschnitt: Gesetzesforderung betreffend namenlose Anzeigepflicht
Alle Ärzte und Heilanstalten sind gesetzlich verpflichtet, von alien wegen Geschlechtskrankheiten von Ihnen behandelten Personen eine namenlose Anzeige an das Gesundheitsamt zu erstatten.
Gesetzes-Paragraph betreffend Anzeigerecht
Alle Ärzte sind befugt, durch ihr Verhalten gemeingefährliche Geschlechtskranke dem Gesundheitsamt zu melden. Das Gesundheitsamt entscheidet über die gogen die gemeldeten Kranken zu ergreifenden Maßnahmen.
Notwendigkeit der Abänderung des Seuchengesetzes in dem Sinne, daß in Zukunft nicht nur ein Einschreiten gegen Personen, insofern sie gewerbsmäßige Unzucht treiben, sondern gegen alle gemeingefährlichen Geschlechtskranken gestattet ist
Besprechung des 300
Lite-raturangaben
Siebenter Abschnitt: Einführung eines Gesundheitsgefährdungs-Paragraphen
Es wird folgender Gesetzesparagraph vorgeschlagen: "Wer wis-sentlieh oder in erheblichem Grade fahrlässig handelnd einen anderen der unmittelbaren Gefahr der Ansteckung mit einer Ge-schlechtskrankheit aussetzt, wird dem Gesundheitsamt vorgeführt, welches je nach den Umständen erkennt auH. Verwamung, 2. Ver-weis, 3. Anklage boi dem Richter." - "Ist infolge dieses Verhaltens eine andere Person angestockt worden, so kann mit Gefängnis bis .......... bestraft werden. Außerdem haftet der An-steckende für die in den orsten drei Krankheitsjahren erwachsenden Kurkosten und ist zu einer Entschädigimg an den Angesteckten verpflichtet." -"Ist die Handlung von einem Ehegatten begangen, so ist eine Verhandlung nur auf Antrag des anderen Ehegatten einzuleiten. Sonst erfolgt dieselbe durch das Gesundheitsamt."
Ärztlich-medizinische Bedenken
Daraus sich ergebende Forderungen
Personen, die sicli ärztlicher Beobachtung und Behandlung in der vom Arzt ausgesprochenen Anordnung fügen, werden nicht als fahrlässig handelnd angesehen
Juristische Bedenken: Vorentwurf, Nachentwurf
Abwehr derselben
Erzieherischer Nutzen
Wich-tigkeit des Gesundheitsamts
Antrag der Deutschen Gesellschaft zur Bekäinpfung der Geschlechtskrankheiten
Zivilrechtliche Ahndung der gesohlechtlichen Ansteokung; Hellwigs Ausführungen
Achter Absclmitt: Maßregeln zum Schutz der Ehe und der Nachkoinmenschaft
Gefahr der Geschlechtskrankheiten für die Ehe
Gesetzliche Zwangsmittel, mn alle ansteckungsfähigen Männer und Frauen vomEingehen der Ehe abzuhalten
Für und wider erzwungene Offenbarung
Standpunkt des Bürger-lichen Gesetzbuches
Vorschläge
Staatliches Eheverbot?
Amerikanische Erfahrungen
Andere Wege zum Schutz der Ehe. Allgemeine Aufklärung
Anzeigerecht der Ärzte. 300
Flugblätter
Löwenfelds Wartezeit
v. Clanners Organisation der Gesunden
Zivilrecht und Schutz der Ehe
Forderungen Flesch-Wertheimers
Von mir geforderter Gesetzesparagraph
"Es ist von beiden Parteien ein ärztlichcs Attest über den Gesundhcitszustand auf einem von der Behördo vorgeschriebenen Formular vorzulegen, welches spätestens bei der Anmeldung zum Standesamt vorgelegt und beiden Parteien ausgehändigt wird." "Ferner haben beide Parteien - ähnlich wie bei den Lebensversicherungsanträgen - die Namen aller Ärzte, welche bisher die betreffenden Personen behan-delt haben, anzugeben, zugleich mit der Erklärung, daß die genannten Ärzte von der Schweigepflicht des 300 entbunden sind" - "Alle weiteren Schritte bleiben der freien Entschließung beider Parteien überlassen". - "Auf alle diese Bestimmungen und alle die übrigen im Bürgcrlichen Gesetzbuch enthaltenen Mögliehkeiten, inwiefern Geschlechtskrankheiten Eheanfechtung und Eheschei-dung zur Folge haben können, hätte der Standesbeamte bei der Anmeldung zur Verheiratung durch Überreichung einer alle dies-bezügliehen Gesetzesbestimmungenin genieinfaßlicher Form enthal-tendon Drucksehrift beide Parteien aufmerksam zu maehen." - "Ich würde es ferner für nützlich halten, daß alle die in den 1333, 1334, 1343, 1345, 1346, 1578 und 1579 allgemein geltenden Be-stimmungen in dem neuen Sondergesetze mit besonderer Berüek-sichtigung der Geschlechtsksankheiten wieder aufgeführt würden."
Literatur über Eheverbote und dergleichen
Literatur über amerikanische Verhältnisse
Literatur zur Frage: Einfluß des Trippers auf die Geburtlichkeit
Literatur zur Erage der Syphilis
Literatur zur Frage: Nachkonmienschaft von Paralytikern
Literatur zur Frage: Syphilis als Ursache von Nacherkrankungen und fruhzeitigem Tode
Neilllter Abschllitt: Gesehlechtskrankheiten und arztlicher Ehekonsens
Weicher Schankev (Ulcus molle)
Gonorrhoe
Syphilis
Zelmter Albschnitt: Notwendigkeit einer möglichst leicht zugänglichen, ausgiebigen und ausreielienden Behandlung
Krankenhausbeha-ndlung
Ambulante Behandlung
Neu geforderte Fürsorgestellen fur an Frauen- und Geschlechts-krankheiten leidende Mädchen und Frauen
Erganzung durch die Einführung der Karte
Kostenlose Behand lung
Gesetzesiorderung: Jedem Geschlechtskranken ist gesetzlich sofortige Aufnahme und unentgeltliche Behandlung zu gewähren
Dem Recht auf kostenlose Behandlung hat gogenüberzustehen die Verpfliehtung, sich den ärztlichen Anordnungen zu fügen
Da es jedooh zu weit gehen würde, den Ärzten eine solche Macht-vollkommenheit zu erteilen, hat das Gesundheitsamt, falls der Kranke sich nicht fügen will, zu entscheiden
Notwendigkeit der Einfügung des Faches der Gesehlechtskrankheiten sowohl ins ärztliche Staatsexamen wie in das Examen der beamteten Ärzte
Nutzen einer Spezial-Approbation
Beratungsstellen
Gesetzesforderung: "Jeder Geschleehtskranke und jeder, weicher nach Lage der Umstände wissen muß, daß er sich mit einer Geschlechtskrankheit angesteckt hat, soil verpflichtet sein, sich von einem in Deutsehland approbierten Arzt beobachten bzw. behan-deln zu lassen und auf Verlangen dem Gesundheitsamt den Nachweis zu liefern, daß dieses der Fall ist." - "Zirwiderkandelnde warden dem Gesundheitsamt gemeldet, welches entsprechend seinen gesetzlichen Befugnissen verfährt"
Elfter Abschllitt: Sanierung und gesundheitliche Überwachung aller sich Prostituierenden
Prinzip: die sanitäre Aufsicht rein ärztlich und so noilde wie möglich zu gestalten, nm möglichst viele Personen sanitärer Kontrolle zu unterwerfen
Milde Kontrolle
Preußischer Ministerialerlaß zur Handhabung der Sittenpolizei 1907
Bedenken gegen denselben
Durch denselben an-gebahnte Eortschritte
Das Seuchengesetz
Regulativ 1835
Notwendigkeit einer Änderung des Seuehengesetzes in dem Sinne, daß nicht nur gewerbsmäßige Prostituierte, sondern alle durch ihre geschlechtliche Erkrankung Geineingefährlichen, oder die durch die Art ihres Geschlechtsverkehrs gemeingefährlich werden können, einer behördlichen Aufsieht, und zwar der des Gesundheitsamtes,unterworfen werden können
361, 6.
Bedenken gegen denselben und neue Vorschlage: Laupheimer
v. Issendorf
Schmö1der
Galli
Korn
Vorentwurf und Gegenentwurf
Lindenau
Blaschko
Einzuführende Neuerungen: 1. auf sanitärem Gebiet
2. auf polizeilichem Gebiet
Gesetzesvorschläge: Lindenau
Neißer
Gesetzesvorschlag: Zu 180 Reiehsstrafgesetzbuch (Kuppelei) folgenden Absatz hinzuzufügen: "Diese Vorschrift lindet auf die Gewäh-rung von Wohnung keine Anwendung, soiern nicht der Täter mit Rücksicht auf die Duldung der Unzucht einen unverhältnismäßigen Gewinn zu erzielen sucht."
Schmölders Vorschlag: "Straffreiistdie Gewährung einer Wohnung außerhalb des Bordellbetriebes, sofern dabei alle Anordnungen der Polizeibehörden beachtet werden."
Geforderte Anordnungen der Polizei: Kasernierung
Behandlung der Minder-jährigen
Mitwirkung des Gesundheitsamtes
Einwände gegen die Errichtung eines Gesundheitsamtes
Zwölfter Abschllitt: Literatur, Vorschläge und Gesetzentwürfe betreffend die Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten und der Prostitution in verschiedenen Ländern.
ISBN 978-3-642-90195-9
Artikelnummer 9783642901959
Medientyp Buch
Auflage Softcover reprint of the original 1st ed. 1916
Copyrightjahr 1916
Verlag Springer, Berlin
Umfang XII, 332 Seiten
Abbildungen XII, 332 S.
Sprache Deutsch