Die Tathandlung der reinen Erfolgsdelikte und das Tatbestandsmodell der »actio libera in causa« im Lichte verfassungsrechtlicher Schranken.

Die Tathandlung der reinen Erfolgsdelikte und das Tatbestandsmodell der »actio libera in causa« im Lichte verfassungsrechtlicher Schranken.

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Obwohl der BGH in seinem berühmten Urteil BGHSt 42, 235 die Anwendbarkeit der "actio libera in causa" auf verhaltensgebundene Delikte ablehnte, hielt er in der Folgezeit zumindest für vorsätzliche reine Erfolgsdelikte daran fest, dass das Tatbestandsmodell der "alic" eine tragfähige Grundlage der Strafbarkeit eines Rauschtäters sein könne. Bei der Untersuchung, ob das Tatbestandsmodell der Rechtsprechung im Einklang mit den Vorgaben des Grundgesetzes und des StGB steht, stellt Henning Leupold fest, dass das Tatbestandsmodell regelmäßig der herkömmlichen Methodik der Rechtsprechung zur Tathandlungsbestimmung - der Äquivalenztheorie - entspricht. Er widmet sich daher der Frage, ob die Bestimmung der Tathandlung der reinen Erfolgsdelikte in verfassungskonformer Weise allein an Hand dieser Theorie erfolgen könnte. Da die Antwort hierzu ein klares "Nein" ist, wird nach Alternativlösungen zur Bestimmung der Tathandlung der reinen Erfolgsdelikte gesucht. Bei der verfassungsrechtlich geprägten Prüfung der dazu in der Literatur vertretenen Auffassungen wie der Theorie der gesetzmäßigen Bedingung, der Adäquanztheorie, der Relevanztheorie, der Lehre von der objektiven Zurechnung oder dem Regressverbot wird deutlich, dass keiner dieser Ansätze für sich genommen mit dem Grundgesetz und dem StGB zu vereinbaren ist.
Der Autor begründet für die Tathandlungsbestimmung bei vorsätzlichen wie bei fahrlässigen reinen Erfolgsdelikten ein normativ eingeschränktes Regressverbot, das einen stärkeren Ursachenbegriff als den der Äquivalenztheorie heranzieht. Das Tatbestandsmodell weicht hiervon unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG ab und kann daher keine Strafbarkeit des Rauschtäters begründen.

1;Vorwort;8 2;Inhaltsübersicht;10 3;Inhaltsverzeichnis;12 4;Einleitung;16 4.1; 1 Einführung in den Untersuchungsgegenstand;16 4.2; 2 Gang der Untersuchung;23 5;1. Teil: Vorsatzdelikte;25 5.1; 3 Tathandlungsbestimmung und alic in der Rechtsprechung;25 5.1.1;I. Die Bestimmung der Tathandlung reiner Erfolgsdelikte;25 5.1.2;II. Das Tatbestandsmodell der Rechtsprechung;27 5.1.2.1;1. Die Rechtsprechung des Reichsgerichts;27 5.1.2.2;2. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs;29 5.1.2.3;3. Zusammenfassung;32 5.1.3;III. Vergleich von Tathandlungsbestimmung und Tatbestandsmodell;33 5.1.3.1;1. Das Sichbetrinken als Anknüpfungspunkt der Strafbarkeit;33 5.1.3.2;2. Der Entschluss zum Weitertrinken;39 5.1.3.3;3. Die Planung der Tat im schuldfähigen Zustand;40 5.1.3.4;4. Zusammenfassung;40 5.2; 4 Kritik an der Methodik der Rechtsprechung;40 5.2.1;I. "Alic-spezifische" Kritik;41 5.2.1.1;1. Sichbetrinken ist straflose Vorbereitungshandlung;41 5.2.1.2;2. Sichbetrinken ist noch keine Versuchshandlung;42 5.2.2;II. Kritik an der Äquivalenztheorie;45 5.2.2.1;1. Unkenntnis entsprechender Kausalgesetze;45 5.2.2.2;2. Enge der Äquivalenztheorie;46 5.2.2.3;3. Weite der Äquivalenztheorie;47 5.2.2.4;4. Unmöglichkeit der Verantwortungszuschreibung;48 5.2.2.5;5. Undifferenzierte Verantwortungszuschreibung und verfassungsrechtliche Vorgaben;50 5.2.2.5.1;a) Undifferenzierte Verantwortungszuschreibung;50 5.2.2.5.2;b) Möglichkeit einer differenzierten Verantwortungszuschreibung;51 5.2.2.5.3;c) Verfassungsrechtliche Vorgaben für eine differenzierte Verantwortungszuschreibung;53 5.2.2.5.3.1;aa) Art. 103 Abs. 2 GG;53 5.2.2.5.3.2;bb) Verhältnismäßigkeitsprinzip;59 5.2.2.5.3.2.1;(1) Eingeschränkte Handlungsverbote;59 5.2.2.5.3.2.2;(2) Differenzierte Handlungsverbote für verschiedene Beteiligungsformen;61 5.2.2.5.3.3;cc) Art. 3 Abs. 1 GG;62 5.2.2.5.4;d) Verfassungskonforme Auslegung des StGB;67 5.2.2.5.4.1;aa) Auslegung der Tatbestände des Besonderen Teils;67 5.2.2.5.4.2;bb) Auslegung der 25 ff.;71 5.2.2.6;6. Zusammenfassung;72 5.3; 5 Die Korrektur der Ergebnisse der Äquivalenztheorie durch die Rechtsprechung;73 5.4; 6 Alternative Ansätze der Literatur zur Bestimmung der Tathandlung reiner Erfolgsdelikte;75 5.4.1;I. Theorie der gesetzmäßigen Bedingung;76 5.4.2;II. Adäquanztheorie;79 5.4.3;III. Relevanztheorie;81 5.4.4;IV. Lehre von der objektiven Zurechnung;82 5.4.4.1;1. Die Lehre von der objektiven Zurechnung als "allgemeine Zurechnungslehre";82 5.4.4.2;2. Inhalt der objektiven Zurechnungslehre;82 5.4.4.3;3. Allgemeine Kritik an der objektiven Zurechnungslehre;84 5.4.4.3.1;a) Überblick über kritische Ansatzpunkte;84 5.4.4.3.2;b) Unzulässiger Vorgriff auf die Rechtswidrigkeitsebene;86 5.4.4.3.3;c) Vermischung subjektiver und objektiver Kriterien;86 5.4.4.3.4;d) Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG;88 5.4.4.3.5;e) Die methodische Kritik von Frisch;90 5.4.4.4;4. Kritik an den einzelnen Fallgruppen;99 5.4.4.4.1;a) Schutzzweck der Norm;99 5.4.4.4.1.1;aa) Schutzzweck der Sorgfaltsnorm;99 5.4.4.4.1.2;bb) Schutzzweck der Strafnorm;103 5.4.4.4.2;b) Weit vom Erfolg entfernt liegende Bedingungen, allgemeines Lebensrisiko, erlaubtes Risiko und unbeherrschbare Kausalverläufe;105 5.4.4.4.3;c) Prinzip der Eigenverantwortlichkeit;109 5.4.4.4.3.1;aa) Beteiligung an einer frei verantwortlichen Selbstschädigung oder Selbstgefährdung;110 5.4.4.4.3.2;bb) Einverständliche Fremdgefährdung;121 5.4.4.4.4;d) Risikoverringerung und Risikoneutralität;125 5.4.4.4.5;e) Risikozusammenhang und atypische Kausalverläufe;128 5.4.4.4.6;f) Pflichtwidrigkeitszusammenhang und Risikoerhöhungslehre;132 5.4.4.4.7;g) Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs durch Dazwischentreten eines Dritten oder des Opfers;134 5.4.4.4.7.1;aa) Abgrenzung von Verantwortungsbereichen;136 5.4.4.4.7.1.1;(1) Allgemeines;136 5.4.4.4.7.1.2;(2) Konkrete Anhaltspunkte für die Begehung einer Vorsatztat (Rudolphi);137 5.4.4.4.7.1.3;(3) Rein deliktischer Sinn der Ersthandlung (Jakobs);137 5.4.4.4.7.1.4;(4) Förderung erkennbar
ISBN 9783428519149
Artikelnummer 9783428519149
Medientyp E-Book - PDF
Copyrightjahr 2011
Verlag Duncker & Humblot GmbH
Umfang 222 Seiten
Sprache Deutsch
Kopierschutz Digitales Wasserzeichen