Die Zulässigkeit von Außenseitermethoden und die dabei zu beachtenden Sorgfaltspflichten.

Die Zulässigkeit von Außenseitermethoden und die dabei zu beachtenden Sorgfaltspflichten.

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Bereits seit längerem befindet sich die Schulmedizin in einer Vertrauenskrise und Patienten wenden sich zunehmend Alternativverfahren wie etwa der Akupunktur oder der Homöopathie zu. Nicht immer ist es ein Arzt, den sie aufsuchen. Oft ist es ein nichtärztlicher Heilbehandler, ein Heilpraktiker, von dem sie sich Hilfe erhoffen. Fraglich ist dabei, welche Sorgfaltspflichten diesem in Bezug auf die Behandlung seiner Patienten obliegen, zumal - ganz im Gegensatz zur Lage beim Arzt - gesetzliche Vorschriften, die seine Ausbildung regeln, gänzlich fehlen.
Burkhard Tamm verfolgt das Ziel, sowohl für den ärztlichen als auch für den nichtärztlichen Außenseiter einen praxistauglichen Haftungsmaßstab zu entwickeln, an dem sich der jeweilige Behandler messen lassen muss. Brennpunkt ist dabei die Frage, ob oder inwieweit der Heilpraktiker vergleichbare Sorgfaltspflichten hat wie der Außenseiterarzt.
Einleitend werden zunächst die Begriffe "Außenseitermedizin" und "Schulmedizin" voneinander abgegrenzt. Daran schließt sich die Darstellung der historischen Entwicklung der Berufsbilder "Arzt" und "Heilpraktiker" an, wobei vor allem die Unterschiede herausgearbeitet werden, die im Hinblick auf die Regelung der Ausbildung und Fortbildung beider Berufsgruppen bestehen. Die Sorgfaltspflichten des ärztlichen und des nichtärztlichen Außenseiters werden im Zusammenhang mit vier Fehlerquellenbereichen erörtert. Tamm zeigt, welche Pflichten dem jeweiligen Behandler in den einzelnen Bereichen ganz konkret obliegen.
Der Autor entwickelt für den Heilpraktiker ein umfassendes Haftungskonzept und zeigt, dass es gesetzlicher Vorschriften bedarf, die entweder den Beruf und insbesondere die Ausbildung des Heilpraktikers dezidiert regeln oder aber die Ausübung der Heilkunde durch Nichtärzte einschränken oder untersagen.

1;Vorwort;8 2;Inhaltsverzeichnis;10 3;Abkürzungsverzeichnis;14 4;Einleitung;18 4.1;I. Gegenstand und Ziel der vorliegenden Arbeit;18 4.2;II. Gang der Darstellung;20 5;A. Terminologie und Darstellung der strafrechtlichen Relevanz;21 5.1;I. Abgrenzung des Experiments und des Heilversuchs von der Heilbehandlung;21 5.1.1;1. Der zweistufige Ansatz;22 5.1.2;2. Der dreistufige Ansatz;23 5.1.3;3. Zusammenfassung und Bewertung;29 5.2;II. Der Begriff der Schulmedizin;31 5.2.1;1. Unterscheidung nach dem Wortlaut;31 5.2.2;2. Unterscheidung nach dem Grad der Anerkennung;31 5.2.3;3. Unterscheidung anhand eines Wirksamkeitsnachweises;32 5.2.4;4. Zusammenfassung und Bewertung;34 5.3;III. Der Begriff der Außenseitermedizin, Akzeptanz und einzelne Verfahren;36 5.3.1;1. Der Begriff der Außenseitermedizin;36 5.3.2;2. Die Entwicklung der Akzeptanz von medizinischen Außenseitermethoden in der Bevölkerung und die Gründe für den Trend zur Außenseitermedizin;38 5.3.3;3. Einzelne Außenseiterverfahren;42 5.3.3.1;a) Diagnostische Methoden;42 5.3.3.1.1;aa) Die Irisdiagnostik;42 5.3.3.1.2;bb) Die Elektroakupunktur;44 5.3.3.1.3;cc) Der kapillar-dynamische Bluttest;45 5.3.3.1.4;dd) Die Heinz-Spagirik;46 5.3.3.1.5;ee) Angewandte Kinesiologie (AK);47 5.3.3.2;b) Therapeutische Methoden;48 5.3.3.2.1;aa) Die Phytotherapie;48 5.3.3.2.2;bb) Die Homöopathie;49 5.3.3.2.3;cc) Die Akupunktur;52 5.3.3.2.4;dd) Die Chiropraktik;54 5.3.3.2.5;ee) Die Neuraltherapie;55 5.3.3.2.6;ff) Die Eigenbluttherapie;56 5.3.3.2.7;gg) Die Ozontherapie;57 5.3.4;4. Zusammenfassung/Bewertung;58 5.4;IV. Das Berufsbild des Heilpraktikers;58 5.4.1;1. Rechtsgeschichtliche Entwicklung des Berufs des Heilpraktikers;58 5.4.2;2. Der Begriff "Ausübung der Heilkunde";65 5.4.2.1;a) Die Definition der Verwaltungsgerichte und Zivilgerichte, die "Fachwissentheorie";66 5.4.2.2;b) Die Definition der Strafgerichte, die "Eindruckstheorie";71 5.4.2.3;c) Gründe für die unterschiedlichen Ansätze;73 5.4.2.4;d) Grenzziehung anhand konkreter Fälle aus der Rechtsprechung;73 5.4.2.5;e) Die Auffassungen in der Literatur;77 5.4.2.6;f) Zusammenfassung/Bewertung;80 5.4.2.7;g) Gewerblichkeit/Berufsmäßigkeit der Ausübung der Heilkunde;83 5.4.3;3. Die Zulassungsvoraussetzungen im Einzelnen und die Fortbildung des Heilpraktikers;84 5.4.3.1;a) Mindestalter von 25 Jahren gem. 2 Abs. 1 lit. a DVO;84 5.4.3.2;b) Abgeschlossene Volksschulausbildung gem. 2 Abs. 1 lit. d DVO;85 5.4.3.3;c) Sittliche Zuverlässigkeit gem. 2 Abs. 1 lit. f DVO;85 5.4.3.4;d) Geistige und körperliche Eignung gem. 2 Abs. 1 lit. g DVO;85 5.4.3.5;e) Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt gem. 2 Abs. 1 lit. i DVO;86 5.4.3.6;f) Die Fortbildung des Heilpraktikers;90 5.4.3.7;g) Zusammenfassung und Bewertung;91 5.4.4;4. Dem Heilpraktiker untersagte Maßnahmen;94 5.5;V. Das Berufsbild des Arztes;95 5.5.1;1. Die Ausbildung des Arztes;95 5.5.2;2. Die Fort- und Weiterbildung des Arztes;99 5.5.2.1;a) Die Fortbildung des Arztes;100 5.5.2.2;b) Die Weiterbildung des Arztes;103 5.5.3;3. Zusammenfassung/Bewertung;107 5.6;VI. Gegenüberstellung der beiden Berufsbilder;107 5.7;VII. Die Heilbehandlung durch Ärzte und Heilpraktiker als Körperverletzung i. S. d. 223 ff. StGB;109 5.7.1;1. Strafrechtliche Einordnung der Heilbehandlung durch den Arzt;109 5.7.1.1;a) Die Ansicht der Rechtsprechung;109 5.7.1.2;b) Die Ansicht des Großteils der Literatur;111 5.7.1.3;c) Stellungnahme;113 5.7.2;2. Strafrechtliche Einordnung der Heilbehandlung durch den Heilpraktiker;113 6;B. Strafrechtlich relevante Fehlerquellen bei der Heilbehandlung durch Ärzte und Heilpraktiker mit Außenseitermethoden;115 6.1;I. Der Begriff der Fahrlässigkeit;116 6.2;II. Das so genannte Übernahmeverschulden;119 6.2.1;1. Übernahmeverschulden schon allein aufgrund der Übernahme der Heilbehandlung oder Diagnosestellung mit außerschulischen Methoden?;120 6.2.2;2. Vom Außenseiterarzt zu beachtender Sorgfaltsmaßstab;122 6.2.3;3. Vom Heilpraktiker zu beachtender Sorgfaltsmaßstab;126 6.2.3.1;a) Die Rechtsprec
ISBN 9783428524716
Artikelnummer 9783428524716
Medientyp E-Book - PDF
Copyrightjahr 2010
Verlag Duncker & Humblot GmbH
Umfang 223 Seiten
Sprache Deutsch
Kopierschutz Digitales Wasserzeichen