Die hypothetische Einwilligung im Strafrecht
Überlegungen zu den dogmatischen Grundlagen und zum Anwendungsbereich der Rechtsfigur
Die hypothetische Einwilligung im Strafrecht
Überlegungen zu den dogmatischen Grundlagen und zum Anwendungsbereich der Rechtsfigur
Die hypothetische Einwilligung ist als strafbarkeitseinschränkende Figur in der Rechtsprechung zum Arztstrafrecht fest etabliert, in der Literatur jedoch hoch umstritten. Lässt sie sich als Ausdruck einer allgemeinen dogmatischen Struktur verstehen, nämlich als Baustein einer Lehre von der objektiven Zurechnung auf Rechtswidrigkeitsebene? Zur Beantwortung dieser Kernfrage setzt Jan Felix Sturm bei den Grundlagen der Zurechnungslehre an und führt den Streit um die Anerkennung der hypothetischen Einwilligung auf unterschiedliche Autonomieverständnisse zurück. Breiteren Raum als in der bisherigen Diskussion nehmen dabei Überlegungen zur Übertragbarkeit der hypothetischen Einwilligung auf Gebiete außerhalb des Arztstrafrechts ein. Im Ergebnis bewertet der Autor die hypothetische Einwilligung in den untersuchten Feldern kritisch - nicht aber, weil ihre Integration in das Strafrechtssystem konstruktiv ausgeschlossen wäre, sondern wegen des favorisierten Autonomieverständnisses.
Geboren 1984; Studium der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School in Hamburg und der Willamette University in Salem (Oregon, USA); wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Bucerius Law School und der Humboldt-Universität zu Berlin; Referendariat am Kammergericht in Berlin mit Stationen in Brüssel und Karlsruhe; seit 2016 Rechtsanwalt in Hamburg.
Geboren 1984; Studium der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School in Hamburg und der Willamette University in Salem (Oregon, USA); wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Bucerius Law School und der Humboldt-Universität zu Berlin; Referendariat am Kammergericht in Berlin mit Stationen in Brüssel und Karlsruhe; seit 2016 Rechtsanwalt in Hamburg.
1;Cover;12;Vorwort;63;Inhaltsübersicht;84;Inhaltsverzeichnis;105;Erster Teil: Einführung und Erkenntnisinteresse;206;Zweiter Teil: Die hypothetische Einwilligung im Arztstrafrecht;246.1;Erstes Kapitel: Prämissen der Untersuchung;266.1.1;A. Tatbestandsmäßigkeit des ärztlichen Heileingriffs;266.1.1.1;I. Meinungsfeld;276.1.1.2;II. Verteidigung der Körperverletzungsthese;286.1.1.2.1;1. Verfehlung des sozialen Bedeutungsgehalts?;286.1.1.2.2;2. Rechtsgutsvertauschung?;306.1.2;B. Keine Rechtfertigung durch Einwilligung;346.1.2.1;I. Verortung der unzureichenden Aufklärung in der allgemeinen Einwilligungsstruktur;356.1.2.1.1;1. Einwilligungsfähigkeit;356.1.2.1.2;2. Wirksamkeitsrelevante Wissensdefekte;366.1.2.1.2.1;a. Gegenstand des Wissensdefekts;376.1.2.1.2.2;b. Intensität des Wissensdefekts;396.1.2.1.2.3;c. Verantwortlichkeit für den Wissensdefekt und Person des Eingreifenden;406.1.2.1.2.4;d. Klärungsbedürftig: Zusammenhang zwischen Wissensdefekt und Einwilligungsentscheidung;406.1.2.2;II. Präzisierung der Voraussetzungen einer wirksamen Einwilligung in die ärztliche Heilbehandlung;416.1.2.2.1;1. Selbstbestimmungsaufklärung;416.1.2.2.1.1;a. Umfang der Aufklärungspflicht;416.1.2.2.1.1.1;aa. Aspekte der Selbstbestimmungsaufklärung und Maßstäbe der Praxis;416.1.2.2.1.1.2;bb. Kritik in der Literatur;446.1.2.2.1.2;b. Ausnahmen von der Aufklärungspflicht;456.1.2.2.2;2. Einwilligung;456.1.2.2.2.1;a. Person des Einwilligungsberechtigten;466.1.2.2.2.2;b. Maßstäbe für den Einwilligungsinhalt;476.1.2.2.2.3;c. Notwendigkeit eines spezifischen Zusammenhangs zwischen Irrtum und Einwilligungsentscheidung?;476.1.2.2.2.3.1;aa. Das Meinungsspektrum;476.1.2.2.2.3.1.1;(1) Irrtumskausalität;486.1.2.2.2.3.1.2;(2) Relevanzzusammenhang;496.1.2.2.2.3.1.3;(3) Verzicht auf ein einschränkendes Kriterium;506.1.2.2.2.3.2;bb. Diskussion;506.1.2.2.2.3.2.1;(1) Kritik des Erfordernisses der Irrtumskausalität;506.1.2.2.2.3.2.2;(2) Kritik des Relevanzzusammenhangs;536.1.2.3;III. Zwischenergebnis;546.1.3;C. Keine Rechtfertigung durch mutmaßliche Einwilligung;546.2;Zweites Kapitel: Diskussionsstand zur hypothetischen Einwilligung im Arztstrafrecht;566.2.1;A. Anwendung in der Rechtsprechung;566.2.1.1;I. Grundsätze;566.2.1.2;II. Offene Fragen;586.2.1.2.1;1. Dogmatische Erfassung;596.2.1.2.2;2. Anwendungsbereich;616.2.1.2.3;3. Versuchsstrafbarkeit;656.2.2;B. Diskussion in der Literatur;656.2.2.1;I. Befürwortende Stimmen;666.2.2.1.1;1. Differenzen bei der dogmatischen Erfassung;676.2.2.1.2;2. Differenzen bei den Grenzen des Anwendungsbereichs;686.2.2.1.3;3. Differenzen bei der Versuchsstrafbarkeit;696.2.2.2;II. Ablehnende Stimmen;706.2.2.2.1;1. Dogmatisch-strukturelle Kritik;706.2.2.2.2;2. Autonomie-Einwand;726.2.2.2.3;3. Sinnlosigkeit der Frage nach einem hypothetischen Willen;726.2.2.2.4;4. Pragmatische Kritik;736.2.2.2.4.1;a. Beweisrechtliche Schwierigkeiten bei der (Re-)Konstruktion des hypothetischen Willens;736.2.2.2.4.2;b. Fehlanreize;736.2.2.2.5;5. Alternativen;746.2.2.2.5.1;a. Materiellrechtliche Lösungsansätze;746.2.2.2.5.2;b. Strafprozessuale Lösungsansätze;766.2.3;C. Ergebnis;776.3;Drittes Kapitel: Vorüberlegungen zur dogmatischen Verortung der hypothetischen Einwilligung;786.3.1;A. Einwilligung als Rechtfertigungsgrund;796.3.1.1;I. Unterscheidung von Tatbestand und Rechtswidrigkeit;796.3.1.2;II. Zuordnung der Einwilligung zur Deliktsstufe der Rechtswidrigkeit;826.3.1.3;III. Relevanz der folgenden Überlegungen bei abweichender Zuordnung der Einwilligung;876.3.2;B. Irrelevanz der hypothetischen Einwilligung auf Tatbestandsebene;876.3.2.1;I. Unterlassen ordnungsgemäßer Aufklärung als tatbestandsmäßiges Verhalten?;876.3.2.2;II. Behandlung nach defizitärer Aufklärung als tatbestandsmäßige Handlung des Fahrlässigkeitsdelikts?;896.3.3;C. Status der hypothetischen Einwilligung auf Rechtswidrigkeitsebene - Alternative von Rechtfertigungsgrund und Zurechnungsausschluss;916.3.3.1;I. Unterschiede bei ob
Sturm, Jan Felix
ISBN | 9783161547126 |
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Artikelnummer | 9783161547126 |
Medientyp | E-Book - PDF |
Copyrightjahr | 2016 |
Verlag | Mohr Siebeck |
Umfang | 314 Seiten |
Sprache | Deutsch |
Kopierschutz | Adobe DRM |