Die reichsgesetzlichen Bestimmungen über den Verkehr mit Arzneimitteln ausserhalb der Apotheken

Kaiserliche Verordnung vom 22. Oktober 1901

Die reichsgesetzlichen Bestimmungen über den Verkehr mit Arzneimitteln ausserhalb der Apotheken

Kaiserliche Verordnung vom 22. Oktober 1901

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Die vorliegende vierte Auflage des Kommentars zu der Verordnung fiber den Verkehr mit Arzneimitteln ausserhalb der Apotheken (vom 22. Oktober 1901) hat eine vollige Umarbeitung erfahl'en. Die neue Einteilung des Materials sowie die Er weiterung, welche del' Kommentar dureh die Aufnahme samt· Heher inzwisehen ergangenen Entseheidungen der Geriehts- und Verwaltungsbehorden erfahren hat, wird naeh Ansieht des Ver fassers Heine Brauehbarkeit wesentlieh erhohen. Gegenfiber den zahlreiehen von Medizinalbeamten und Drogisten herausgegebenen Erlauterungen zu del'Vel'ordnung iibel' den Verkehr mit Arznei Initteln aussel'balb der Apotheken ist der vol'liegende Kommental' del' einzige, der aus pharmaeeutiseher Feder stammt und daher der Aufmerksamkeit der Apotheker in erster Linie zu empfehlen Rein dfirfte. Dem Buche ist, wie bereits in del' vol'igen Auflage, die Ver ordnung fiber den Handel mit Giften, ausserdem, da die neue Verordnung fiber den Verkehr mit Arzneimitteln darauf Bezug nimmt, die Verordnung betreffend die Abgabe starkwirkender Arzneimittel in den Apotheken in einem Anhange beigeffigt worden. Bei Ausarbeitung des Kommentars bin ieh von einem jfingeren Kollegen, Herrn Redakteul' E. U I' ban, in wert voller ~Weise unterstfitzt worden, woflil' ieh demselben aueh an dieser Stelle meinen Dank ausspreehe. Berlin, Mai 1902. Dr. Bottger. Inhal t. Suite Verordnung betreffend den Verkehr mitArzn- mitteln yom 22. Oktober 1901 (Wortlaut) . 1 I. Verordnung yom 22. OktobeI' 1001. . 14 Eingangsworte 14 Geltungsbereich und Zweck der Verordnung 14
1 Absatz 1 14 Zubereitungen 15 Heilmittel . 15 Krankheiten . 22 Tierheilmittel . 27 Ausserhalb der Apotheken . 28 Feilhalten . 2t-l
1 Absatz 2 .

Verordnung betreffend den Verkehr mit Arzneimitteln vom 22. Oktober 1901 (Wortlaut)
I. Verordnung vom 22. Oktober 1901
Eingangsworte
1 Absatz 1
1 Absatz 2
1 Absatz 3
2
3
4
5
Verzeichnis A
Verzeichnis B
II. Strafbestimmungen
1. Verkehr mit Arzneimitteln ( 3673 Str.Ges.B.)
2. Mittäterschaft, Anstiftung, Beihilfe ( 47, 48, 49 Str.Ges.B.)
3. Betrug, unlauterer Wettbewerb ( 263 Str.Ges.B., 4 Gesetz vom 27. Mai 1896)
III. Die Ankündigung von Arzneimitteln
1. Das geltende Recht
2. Die Rechtsprechung
IV. Das Drogistengewerbe
1. Zulassung zum Gewerbebetriebe
2. Ankündigung des Gewerbebetriebes
3. Ausübung des Gewerbebetriebes
4. Überwachung des Gewerbebetriebes
5. Untersagung des Gewerbebetriebes
1. Vorschriften über den Handel mit Giften
2. Verordnung, betreffend die Abgabe starkwirkender Arzneimittel in den Apotheken
3. Nachträge.
ISBN 978-3-642-93738-5
Artikelnummer 9783642937385
Medientyp Buch
Auflage 4. Aufl.
Copyrightjahr 1902
Verlag Springer, Berlin
Umfang VIII, 240 Seiten
Abbildungen VIII, 240 S.
Sprache Deutsch