Eine Revision der Lehre vom Rücktritt vom Versuch
Eine Revision der Lehre vom Rücktritt vom Versuch
Dennis Dold erklärt, weshalb ein Täter, der vom Versuch zurücktritt, nach
24 StGB nicht bestraft wird. Dazu greift er auf die jüngsten Einsichten der analytischen Handlungstheorie zurück. Er zeigt, dass ein Täter bereits dann, wenn er einen Versuch begeht, so behandelt werden darf, als ob er eine ablehnende Stellungnahme zur Geltung einer Verhaltensnorm abgäbe, obwohl er diese Verhaltensnorm erst verletzt, wenn er die Straftat tatsächlich ausführt. Diese Als-ob-Betrachtung erlaubt es, dass bereits auf einen Versuch mit Strafe reagiert wird, um zu demonstrieren, dass die Verhaltensnorm weiterhin Geltung beansprucht, während die gegenteilige Stellungnahme des Täters unmaßgeblich ist. Tritt der Täter indessen vom Versuch zurück, wird seine Stellungnahme zur Geltung der Verhaltensnorm in sich widersprüchlich, sodass es seiner Bestrafung nicht mehr bedarf.
Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg und am King's College London (LL. M.); Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Regensburg und beim Exzellenzcluster der Universität Konstanz (Kulturelle Grundlagen von Integration); Referendariat beim OLG Düsseldorf; seit 2014 Rechtsanwalt in Düsseldorf und Hamburg.
Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg und am King's College London (LL. M.); Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Regensburg und beim Exzellenzcluster der Universität Konstanz (Kulturelle Grundlagen von Integration); Referendariat beim OLG Düsseldorf; seit 2014 Rechtsanwalt in Düsseldorf und Hamburg.
1;Cover;12;Vorwort;83;Inhaltsverzeichnis;104;Einleitung;164.1;A. Die normativ-deskriptive Doppelnatur strafrechtlicher Theoriebildung;164.1.1;I. Die deskriptive Seite strafrechtlicher Theoriebildung;174.1.2;II. Roxins Kritik an Naturalismus und Finalismus;224.1.3;III. Die normative Seite strafrechtlicher Theoriebildung;234.2;B. Das deskriptive Defizit der Lehre vom Rücktritt;274.3;C. Das normative Defizit der Lehre vom Rücktritt;294.3.1;I. Der Rücktritt als genuin strafrechtliche Regelung;294.3.2;II. Der Rücktritt als genuin versuchsrechtliche Regelung;334.3.3;III. Die Lehre vom Rücktritt und die Straftheorie;374.4;D. Gegenstand der Arbeit;385;Teil 1: Allgemeiner Teil;405.1;Gliederung;425.2;Kapitel 1: Das Unrecht der Straftat;445.2.1;A. Mitwirkungspflichten und Verhaltensnormen;445.2.2;B. Strafe als Antwort auf eine Mitwirkungspflichtverletzung;495.3;Kapitel 2: Das Unrecht des Versuchs - Herkömmliche Ansätze;535.3.1;A. Versuch und Rechtsgüterschutz;545.3.2;B. Die zeitliche Reichweite von Verhaltensnormen;565.3.3;C. Die Aufgabe der Gefahrherrschaft;615.3.3.1;I. Kausalerklärung und Wirkkräfte;625.3.3.2;II. Die Formel von der conditio sine qua non und Unterlassungen;645.3.3.3;III. Akteurskausalität;675.3.3.4;IV. Die Lehre von der hinreichenden Mindestbedingung;695.3.4;D. Die Verletzung von die Verhaltensnorm flankierenden Normen;725.3.5;E. Die Eindruckstheorie;725.3.6;F. Die Position Murmanns;755.4;Kapitel 3: Die Widerlegung der Identitätsthese;785.4.1;A. Die Absicht als Vorsatzform;805.4.1.1;I. Der Vorsatz als Vorstellung von einer Vorsatzgefahr;805.4.1.2;II. Gründe für die Anerkennung der Vorsatzform Absicht;845.4.2;B. Handlungsabsichten und Erfolgsabsichten;865.4.2.1;I. Explikation des Begriffs der Erfolgsabsicht;865.4.2.2;II. Explikation des Begriffs der Handlungsabsicht;895.4.2.2.1;1. Commitment;905.4.2.2.2;2. Zweck-Mittel-Kohärenz;915.4.2.2.3;3. Konsistenz;935.4.2.2.4;4. Der Vergleich mit Erfolgsabsichten;935.4.3;C. Der Tatentschluss als Überzeugung;945.4.3.1;I. Alltagssprachliches Verständnis;945.4.3.2;II. Herkömmliche Versuchsdogmatik;965.4.3.3;III. Tatentschluss als Überzeugung und Straftheorie;975.5;Kapitel 4: Das Unrecht des Versuchs und die Als-ob-Betrachtung;1005.5.1;A. Erklärung des commitments;1035.5.2;B. linking principle und numerische Identität;1065.5.3;C. Die Unhintergehbarkeit der numerischen Identität im Strafrecht;1105.5.4;D. Das Unrecht des Versuchs;1115.6;Kapitel 5: Konsequenzen für die Dogmatik des Versuchs;1135.6.1;A. Die Dogmatik des Tatentschlusses;1135.6.1.1;I. Die herrschende Auffassung;1145.6.1.2;II. Roxins Gegenposition;1155.6.2;B. Die Strafbarkeit des untauglichen Versuchs;1195.6.3;C. Das unmittelbare Ansetzen;1225.7;Kapitel 6: Der Rücktritt als Unrechtshinderungsgrund;1245.7.1;A. Die Struktur des Rücktritts;1245.7.2;B. Die vollständige Fassung des linking principles;1265.7.3;C. Die systematische Einordnung des Rücktritts;1286;Teil 2: Besonderer Teil Gliederung;1346.1;Kapitel 7: Versuchsbeginn und Versuchsabschluss;1366.1.1;A. Der Versuchsabschluss;1376.1.1.1;I. Die Bestimmung des Versuchsabschlusses;1376.1.1.2;II. Einzelaktstheorie und Gesamtbetrachtungslehre;1386.1.2;B. Der Versuchsbeginn;1456.2;Kapitel 8: Die Identität von Tatentschlüssen;1496.2.1;A. Das Prinzip der maximalen homogenen Bezugsmenge;1526.2.2;B. Gefahren und die Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestands;1566.2.2.1;I. Vorsatz und gesetzlicher Tatbestand;1566.2.2.2;II. Vorsatz und Tatbestandsmerkmale;1566.2.3;C. Für die Beschreibung von Gefahren irrelevante Umstände;1646.2.4;D. Gefahren und das Unrecht der Tat;1726.2.5;E. Konsequenzen für das Rücktrittsrecht;1746.2.5.1;I. Der Wahrscheinlichkeitsgrad des Gefahreintritts;1766.2.5.2;II. Der Bezug auf den gesetzlichen Tatbestand;1776.2.5.2.1;1. Unrechtverwandte Tatbestände;1786.2.5.2.2;2. Die rechtliche Unmöglichkeit;1786.2.5.2.3;3. Tatbestandsalternativen;1806.2.5.3;III. Das Unrecht der Tat;1806.2.5.4;IV.
Dold, Dennis
ISBN | 9783161552946 |
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Artikelnummer | 9783161552946 |
Medientyp | E-Book - PDF |
Copyrightjahr | 2017 |
Verlag | Mohr Siebeck |
Umfang | 278 Seiten |
Sprache | Deutsch |
Kopierschutz | Adobe DRM |