Einschränkungsmodelle zum Anwendungsbereich der Vorteilsannahme gemäß 331 StGB.
Zugleich eine rechtliche Qualifizierung der Genehmigungsregelung in 331 Abs. 3 StGB.
Einschränkungsmodelle zum Anwendungsbereich der Vorteilsannahme gemäß 331 StGB.
Zugleich eine rechtliche Qualifizierung der Genehmigungsregelung in 331 Abs. 3 StGB.
Die
331 ff. StGB regeln die Strafbarkeit von korrupten Verhalten im öffentlichen Dienst. Noch immer besteht in der Rechtspraxis Unklarheit darüber, wann ein Verhalten des Amtsträgers nach diesen Vorschriften strafbar ist. Zu dieser Unsicherheit trägt nicht zuletzt die Rechtsprechung bei, die unter Verwendung von spezifischen Fallgruppen bestimmte Verhaltensweisen des Amtsträgers aus dem Tatbestand ausschließt. Diese lassen sich jedoch nicht auf ähnlich gelagerte Fälle übertragen. Entsprechend verhält es sich mit den Begrenzungsansätzen in der Literatur, die mit Blick auf die für den Amtsträger anzustrebende Rechtssicherheit keine zufriedenstellende Lösung bieten. Die Verfasserin löst das Problem anhand der flächendeckend vorhandenen Verwaltungsvorschriften zur Geschenkannahme. Sowohl für den Amtsträger als auch für den Strafrichter handelt es sich dabei um verbindliche Rechtssätze. Der Richter hat diese bei der Beurteilung strafbaren Verhaltens nach
331 StGB zwingend zu beachten.
Selina Strehlow studierte Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin und legte im September 2011 die erste juristische Prüfung ab. Im Frühjahr 2012 begann sie unter der Betreuung von Prof. Dr. Bernd Heinrich mit ihrem Promotionsvorhaben, das vom Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk gefördert wurde. Nach erfolgreicher Disputation wurde Selina Strehlow im Februar 2015 promoviert. Nach ihrem Vorbereitungsdienst am Kammergericht in Berlin absolvierte sie im November 2015 die zweite Staatsprüfung. Als Mitglied der European Law School an der Humboldt-Universität zu Berlin studiert sie derzeit im LL.M.-Programm European Private Law an der Universiteit van Amsterdam.
331 ff. StGB regeln die Strafbarkeit von korrupten Verhalten im öffentlichen Dienst. Noch immer besteht in der Rechtspraxis Unklarheit darüber, wann ein Verhalten des Amtsträgers nach diesen Vorschriften strafbar ist. Zu dieser Unsicherheit trägt nicht zuletzt die Rechtsprechung bei, die unter Verwendung von spezifischen Fallgruppen bestimmte Verhaltensweisen des Amtsträgers aus dem Tatbestand ausschließt. Diese lassen sich jedoch nicht auf ähnlich gelagerte Fälle übertragen. Entsprechend verhält es sich mit den Begrenzungsansätzen in der Literatur, die mit Blick auf die für den Amtsträger anzustrebende Rechtssicherheit keine zufriedenstellende Lösung bieten. Die Verfasserin löst das Problem anhand der flächendeckend vorhandenen Verwaltungsvorschriften zur Geschenkannahme. Sowohl für den Amtsträger als auch für den Strafrichter handelt es sich dabei um verbindliche Rechtssätze. Der Richter hat diese bei der Beurteilung strafbaren Verhaltens nach
331 StGB zwingend zu beachten.
Selina Strehlow studierte Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin und legte im September 2011 die erste juristische Prüfung ab. Im Frühjahr 2012 begann sie unter der Betreuung von Prof. Dr. Bernd Heinrich mit ihrem Promotionsvorhaben, das vom Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk gefördert wurde. Nach erfolgreicher Disputation wurde Selina Strehlow im Februar 2015 promoviert. Nach ihrem Vorbereitungsdienst am Kammergericht in Berlin absolvierte sie im November 2015 die zweite Staatsprüfung. Als Mitglied der European Law School an der Humboldt-Universität zu Berlin studiert sie derzeit im LL.M.-Programm European Private Law an der Universiteit van Amsterdam.
Strehlow, Selina
ISBN | 9783428546701 |
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Artikelnummer | 9783428546701 |
Medientyp | E-Book - PDF |
Copyrightjahr | 2015 |
Verlag | Duncker & Humblot GmbH |
Umfang | 275 Seiten |
Sprache | Deutsch |
Kopierschutz | Digitales Wasserzeichen |