Fremdbesitzverbote und präventiver Verbraucherschutz

Zur Gemeinschaftsrechtskonformität des apothekenrechtlichen Fremd- und Vielbesitzverbots

Fremdbesitzverbote und präventiver Verbraucherschutz

Zur Gemeinschaftsrechtskonformität des apothekenrechtlichen Fremd- und Vielbesitzverbots

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In der Monografie werden faktenreich und überzeugend Sinn und Zweck des bestehenden apothekenrechtlichen Fremd- und Vielbesitzverbotes bei Apotheken dargestellt. Bis in die kleinsten Verästelungen und juristisch subtil wird dabei auch die Gemeinschaftskonformität der in Deutschland geltenden Regularien nachgewiesen.

Die Autoren des Rechtsgutachtens sind die beiden Gesundheitsrecht-Experten Professor Dr. Elmar Mand, Universität Marburg, und Rechtsanwalt Dr. Heinz-Uwe Dettling. Professor Dr. Elmar Mand, Universität Marburg, leitet die selbständige Nachwuchsforschergruppe für Zivil- und Gesundheitsrecht mit Schwerpunkt nationales und internationales Arzneimittelvertriebsrecht sowie Persönlichkeitsschutz im Gesundheitswesen und in der medizinischen Forschung. Dr. Heinz-Uwe Dettling ist als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arzneimittelrecht tätig.

Fremdbesitzverbot mit Europarecht vereinbar Gutachten widerspricht Hecken/DocMorris Berlin (cr). Alles war so sorgfältig vorbereitet: Zurück aus seinem Urlaub, wollte der saarländische Justiz- und Gesundheitsminister auf einer Pressekonferenz endlich Rede und Antwort stehen und sein dubioses Vorgehen im Fall DacMorris rechtfertigen. Zusammen mit seinem Münchner Gutachter Professor Rudolf Streinz und DocMorris-Chef Ralf Däinghaus sollte plausibel gemacht werden, dass das deutsche Fremd- und Vielbesitzverbot bei Apotheken europarechtlich obsolet sei. Doch daraus konnte nichts werden. Einen Tag vorher kam ein Rechtsgutachten zum genau gegenteiligen Schluss. Hecken steht im Regen. Der Zeitpunkt war geschickt gewählt: Am Dienstag, kaum mehr als achtzehn Stunden vor der Hecken-Pressekonferenz in der saarländischen Landesvertretung, stellt die Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft im Berliner Johannishof ihre Neuerscheinung mit dem Titel „Fremdbesitzverbote und präventiver Verbraucherschutz“ vor. Das Buch geht auf ein umfangreiches Rechtsgutachten der beiden Gesundheitsrecht-Experten Professor Dr. Elmar J. Mand, Universität Marburg (Schwerpunkt: Gesundheitsrecht und Internationales Zivil- und Wettbewerbsrecht) und Rechtsanwalt Dr. Heinz-Uwe Dettling, Stuttgart, zurück und setzt sich kritisch mit der These auseinander, dass das geltende Fremd- und Vielbesitzverbot in Deutschland dem europäischen Niederlassungsrecht widerspreche. Während die Neuerscheinung in Saarbrücken naturgemäß für einige Aufregung sorgt, zeigte die Presse am Rechtsgutachten beachtliches Interesse. Nicht ohne Hintersinn fand die Pressekonferenz unweit des Bundesministeriums für Gesundheit statt. Die Verleger der Neuerscheinung, Dr. Christian Rotta und Dr. Klaus G. Brauer, sowie der Herausgeber der Zeitschrift Arzneimittel & Recht, Professor Dr. Hilko J. Meyer, Frankfurt/Main (Forschungsschwerpunkt: „Recht und Management im Gesundheitswesen“) führten zunächst in die Thematik ein und skizzierten die europa- und apothekenrechtlichen Hintergründe des Falls Hecken/Doc Morris. Wider die grenzenlose Kommerzialisierung Entlang seines mit Professor Mand erstellten Gutachtens verdeutlicht Dettling, welchen Sinn und Zweck das Fremdbesitzverbot bei Apotheken in Deutschland für eine flächendeckende und seriöse Arzneimittelversorgung hat. Dettling zählt zu den profiliertesten Arzneimittel- und Apothekenrechtsexperten und ist u. a. Mitautor beim „Cyran/Rotta“, einem Standardkommentar zur Apothekenbetriebsordnung. Vehement widersprach Dettling den zentralen Rechtsausführungen von Hecken/DocMorris & Co., mit denen das apothekenrechtliche Fremd- und Vielbesitzverbot unter Hinweis auf angeblich zwingende gemeinschaftsrechtliche Vorgaben zu Fall gebracht werden soll. Dettling: „Das Fremd- und Vielbesitzverbot ist ein angemessenes Mittel des präventiven Schutzes der Patienten und Verbraucher vor den Gefahren einer grenzenlosen Kommerzialisierung und Konzernierung des Gesundheitswesens. Die damit verbundenen Regularien sind europarechtlich durch geschriebene Rechtfertigungsgründe und zwingende Gründe des Allgemeininteresses im Sinne der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs legitimiert. Dies gilt umso mehr, als bei der Tätigkeit der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit der Bevölkerung die Verantwortung der Mitgliedsstaaten für die Organisation des Gesundheitswesens und für die medizinische Versorgung in vollem Umfang gewahrt wird.“

cr, Deutsche Apotheker Zeitung, Nr. 32/06, Seite 20
ISBN 978-3-8047-2343-6
Medientyp Buch - Kartoniert
Auflage 1.
Copyrightjahr 2006
Verlag Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Stuttgart
Umfang 364 Seiten
Sprache Deutsch

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