Grenzen der Delegation von Strafbarkeitsrisiken durch Compliance

Zugleich ein Beitrag zur strafrechtlichen Geschäftsherrenhaftung

Grenzen der Delegation von Strafbarkeitsrisiken durch Compliance

Zugleich ein Beitrag zur strafrechtlichen Geschäftsherrenhaftung

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Die Karriere von 'Compliance' ist beeindruckend: Während dieser Topos zur Jahrtausendwende in der deutschsprachigen rechtswissenschaftlichen Diskussion noch weitgehend unbekannt war, avancierte er innerhalb weniger Jahre zu einem Modebegriff, der eine millionenschwere Beratungsbranche trägt. Aber was verbirgt sich tatsächlich hinter diesem schillernden Begriff? Handelt es sich hierbei - im Kontext des Strafrechts - um das erhoffte Wundermittel zur Verhinderung (auch) von Wirtschaftsdelinquenz? Geht es schlicht um ein geniales Marketing-Konzept, das dogmatisch gesehen 'alten Wein in neuen Schläuchen' präsentiert? Oder führen Compliance-Maßnahmen vielmehr zu einer kriminalpolitisch bedenklichen Delegation strafrechtlicher Verantwortlichkeit weg von der Führungsriege hin zu Subalternen? Matthias Noll widmet sich der letzten Frage, indem er die Zurechnungsstrukturen von Unternehmen dogmatisch analysiert. Besondere Bedeutung misst er dabei der Unterlassungsstrafbarkeit bei und schlägt einen eigenen Legitimationsansatz für die strafrechtliche Geschäftsherrenhaftung vor.

Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg; 2013 Erste juristische Staatsprüfung; 2015 Zweite juristische Staatsprüfung; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht der Universität Freiburg; 2017 Promotion; seit 2017 Richter auf Probe.

1;Cover;12;Vorwort;63;Inhaltsübersicht;84;Inhaltsverzeichnis;105;1. Teil: Einleitung;205.1; 1 These der Verantwortungsabwälzung durch Compliance-Systeme;225.1.1;A. Hinführung zum Thema;225.1.2;B. Einschränkung des Untersuchungsgegenstandes;265.1.3;C. Gang der Darstellung;275.1.4;D. Begriff der Compliance;285.1.4.1;I. Bedeutungsebenen;285.1.4.2;II. Criminal Compliance;295.1.4.3;III. Kritische Würdigung;305.1.4.3.1;1. Sinn und Zweck einer Definition?;305.1.4.3.2;2. Mit dem Topos der Criminal Compliance assoziierte Sachfragen;315.1.4.3.2.1;a) Materiell-rechtliche Auswirkungen von Compliance- Maßnahmen;315.1.4.3.2.2;b) Interne Ermittlungen (internal investigations);325.1.4.3.2.3;c) Whistleblowing;335.1.4.3.2.4;d) Compliance als Entwicklungstendenz des modernen Strafrechts;335.1.4.4;IV. Resümee;345.1.5;E. Exemplarische Darstellung eines Compliance-Systems;355.1.5.1;I. Grund der Darstellung;355.1.5.2;II. Grundzüge des Compliance-Systems von Siemens;355.1.5.2.1;1. Vorbeugen;365.1.5.2.2;2. Erkennen;375.1.5.2.3;3. Reaktion;385.1.5.3;III. Zwischenresümee;395.1.6;F. Aufgabenprofil eines Compliance-Officers;405.1.6.1;I. Funktionales Begriffsverständnis;405.1.6.2;II. Typisches Aufgabenprofil eines Compliance-Officers;415.1.6.2.1;1. Aufgabenbeschreibung;415.1.6.2.2;2. Befugnisse der Compliance-Officers;426;2. Teil: Strafbarkeitsrisiken der Führungsebene;446.1; 2 Strafbarkeit der Führungsebene für vorsätzliches positives Tun;466.1.1;A. Unmittelbare Täterschaft ( 25 Abs. 1 Var. 1 StGB);466.1.1.1;I. Keine Abwälzbarkeit des täterschaftlich begangenen Unrechts;466.1.1.2;II. Qualitative Verantwortungsverlagerung durch Einschaltung Untergebener?;476.1.2;B. Mittelbare Täterschaft ( 25 Abs. 1 Var. 2 StGB);486.1.2.1;I. Grundsätzliches;486.1.2.2;II. Relevanz für die weitere Untersuchung;496.1.2.3;III. Die Organisationsherrschaft;506.1.2.3.1;1. Die Konzeption Roxins;506.1.2.3.2;2. Weitere Entwicklung der Organisationsherrschaft;516.1.2.4;IV. Die Vereinbarkeit mit dem Verantwortungsprinzip;536.1.2.4.1;1. Inhalt und Ableitung des Autonomieprinzips;536.1.2.4.2;2. Autonomieprinzip und Organisationherrschaft;556.1.2.4.2.1;a) Darstellung;556.1.2.4.2.2;b) Stellungnahme;566.1.2.4.2.2.1;aa) Autonomieprinzip und Handlungszurechnung;576.1.2.4.2.2.2;bb) Autonomieprinzip und Tatherrschaft;596.1.2.4.3;3. Zusammenfassung;656.1.3;C. Mittäterschaft;666.1.4;D. Teilnahme;666.1.5;E. Zwischenfazit;676.2; 3 Verantwortlichkeit der Führungsebene für vorsätzliches Unterlassen;686.2.1;A. Geschäftsherrenhaftung und Verantwortlichkeit für Sachgefahren;686.2.1.1;I. Bedeutung der Unterlassungsstrafbarkeit;686.2.1.2;II. Differenzierung zwischen der Geschäftsherrenhaftung und der Verantwortlichkeit für Sachgefahren;686.2.1.2.1;1. Sachgefahren;696.2.1.2.2;2. "Personalgefahren" (Geschäftsherrenhaftung);696.2.1.2.3;3. Überschneidungsfälle;696.2.1.2.4;4. Eigenständige Bedeutung der Geschäftsherrenhaftung;716.2.1.3;III. Bedeutung der Differenzierung zwischen Sachgefahren und Geschäftsherrenhaftung für die weitere Untersuchung;726.2.2;B. Legitimation der Geschäftsherrenhaftung;746.2.2.1;I. Streitstand zur Frage der Garantenstellung des Geschäftsherrn;756.2.2.1.1;1. Spezialgesetzliche Regelungen;756.2.2.1.2;2. Die Garantenstellung des Geschäftsherrn befürwortende Ansätze;766.2.2.1.2.1;a) Rechtsprechung;766.2.2.1.2.1.1;aa) Die ältere strafrechtliche Rechtsprechung;776.2.2.1.2.1.2;bb) Die jüngere strafrechtliche Rechtsprechung;786.2.2.1.2.1.3;cc) Entscheidung des VI. Zivilsenats des BGH;796.2.2.1.2.2;b) Literatur;826.2.2.1.2.2.1;aa) Herrschaft über die "Gefahrenquelle Betrieb";826.2.2.1.2.2.2;bb) Gesetzessystematische Argumentation;836.2.2.1.2.2.3;cc) Weitere materiale Untermauerung der Geschäftsherrenhaftung;846.2.2.1.2.2.4;dd) Ausräumung von Bedenken hinsichtlich des Autonomieprinzips;846.2.2.1.2.3;c) Einschränkung: Betriebsbezogenheit;856.2.2.1.2.4;d) Begriff des Geschäftsherrn;876.2.2.1.3;3. Die Garantenste
ISBN 9783161557385
Artikelnummer 9783161557385
Medientyp E-Book - PDF
Copyrightjahr 2018
Verlag Mohr Siebeck
Umfang 315 Seiten
Sprache Deutsch
Kopierschutz Adobe DRM