Menschenrechte und Souveränität.

Diskutiert anhand der internationalen Strafrechtspflege.

Menschenrechte und Souveränität.

Diskutiert anhand der internationalen Strafrechtspflege.

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Ein effektiver Menschenrechtsschutz ist ohne Erodierung staatlicher Souveränität nicht möglich. Zugleich ist das Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten ein Grundprinzip des Friedensrechts und damit des Menschenrechtsschutzes. Dieser Konflikt ist im internationalen Strafrecht besonders virulent: Es liegt im Interesse des Menschenrechtsschutzes, der Straffreiheit der Täter völkerstrafrechtlicher Verbrechen ein Ende zu setzen. Zugleich besteht die Gefahr, dass nur Staatsangehörige schwacher Staaten vor fremde Gerichte gestellt werden, während entsprechende Eingriffe in die Souveränität mächtiger Staaten faktisch ausgeschlossen bleiben. Die Gefahr der Selektivität und der Schaffung von Doppelstandards für reiche und arme Staaten ist das stärkste Argument gegen die internationale Strafrechtspflege. Anne Kindt diskutiert diese Problematik unter Berücksichtigung vieler aktueller Fälle anhand der noch immer unklaren Konzepte des Weltrechtsprinzips und des Komplementaritätsprinzips. Im Zentrum ihrer Untersuchung steht die Frage, wann nationale Gerichte und der ICC ihre Strafgewalt über extraterritoriale Fälle von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen ausüben sollten. Im Ergebnis plädiert sie für eine vorsichtige, respektvolle Ausübung internationaler Strafgewalt, da eine konsequente Anwendung des Prinzips der individuellen strafrechtlichen Verantwortung (noch) nicht real ist.

1;Vorwort;6 2;Inhaltsverzeichnis;8 3;Abkürzungsverzeichnis;13 4;A. Einleitung;16 5;B. Der internationale Schutz der Menschenrechte und das internationale Strafrecht contra das Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten;20 5.1;I. Der Grundsatz der souveränen Gleichheit von Staaten;26 5.1.1;1. Die souveräne Gleichheit von Staaten und das Recht eines Volkes auf Selbstbestimmung;26 5.1.1.1;a) Das Volk als Souverän und sein Recht auf Selbstbestimmung;27 5.1.1.2;b) Die Reichweite des modernen Konzepts souveräner Gleichheit;29 5.1.1.3;c) Zusammenfassung;30 5.1.2;2. Die Grenzen staatlicher Souveränität;31 5.2;II. Individuen als Subjekte des Völkerrechts;33 5.2.1;1. Das Individuum als Träger völkerrechtlicher Rechte;34 5.2.2;2. Das Individuum als Adressat völkerrechtlicher Pflichten;35 5.2.3;3. Das Konzept der partiellen Völkerrechtssubjektivität;36 5.3;III. Konzeption und Geschichte des internationalen Rechts der Menschenrechte;37 5.3.1;1. Die Bestimmung des Konzepts der Menschenrechte;38 5.3.1.1;a) Die europäisch-christliche Sicht der Mensche;38 5.3.1.2;b) Vom ,Rederecht' zum allgemeinen Grundsatz des Völkerrechts;39 5.3.2;2. Die historische Entwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes;41 5.3.2.1;a) Die Wurzeln des modernen Menschenrechtsschutzes;42 5.3.2.2;b) Die Entfaltung des internationalen Menschenrechtsschutzes im System der Vereinten Nationen;43 5.3.2.2.1;aa) Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte;44 5.3.2.2.2;bb) Die völkervertragsrechtliche Sicherung der Menschenrechte;46 5.3.2.2.3;cc) Die Entwicklungen im Völkergewohnheitsrecht;47 5.3.2.2.4;dd) Menschenrechtsverletzungen als Bedrohung des Friedens und der internationalen Sicherheit im Sinne von Art. 39 UN-Charta;48 5.4;IV. Definition und Entstehungsgeschichte des Internationalen Strafrechts;51 5.4.1;1. Eine Definition des internationalen Strafrechts;51 5.4.1.1;a) Das Spannungsfeld zwischen nationalem Strafrecht und Völkerrecht;52 5.4.1.2;b) Internationale Verbrechen;53 5.4.2;2. Wichtige Etappen in der Entstehung des internationalen Strafrechts;56 5.4.2.1;a) Erste Versuche: Die Zeit nach dem Ersten Weltkrieg;57 5.4.2.2;b) Internationales Strafrecht in der Praxis: Nürnberg, Tokio und die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg;58 5.4.2.3;c) Aktuelle Entwicklungen: Die Zeit nach dem Kalten Krieg;60 5.4.2.4;d) Anmerkungen zu den Entwicklungsetappen und dem aktuellen Stand des ICCs in Kürze;61 5.4.3;3. Das Problem der Selektivität und die Missbrauchsgefahrim internationalen Strafrecht;66 5.4.3.1;a) Die Militärtribunale von Nürnberg und Tokio;66 5.4.3.2;b) Die Internationalen Tribunale für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda;68 5.4.3.3;c) Aktuelle Bedenken gegen das internationale Strafrecht;69 5.5;V. Abschließende Bemerkungen;71 6;C. Die Problematik des Weltrechtsprinzips;75 6.1;I. International anerkannte Jurisdiktionsprinzipien;76 6.1.1;1. Das Territorialitätsprinzip;77 6.1.2;2. Das Personalitätsprinzip;77 6.1.3;3. Das Schutzprinzip;79 6.1.4;4. Das Weltrechtsprinzip;79 6.2;II. Der Anwendungsbereich des Weltrechtsprinzips;81 6.2.1;1. Völkergewohnheitsrecht;81 6.2.2;2. Internationales Völkervertragsrecht und das Prinzip aut dedere aut judicare;84 6.3;III. Absolutes und bedingtes Weltrechtsprinzip;86 6.3.1;1. Absolutes und bedingtes Weltrechtsprinzip im nationalen Recht;87 6.3.1.1;a) Die Regelung des Weltrechtsprinzips im nationalen Recht;87 6.3.1.1.1;aa) Die Regelung des absoluten Weltrechtsprinzips im nationalen Recht ;88 6.3.1.1.1.1;(1) Das absolute Weltrechtsprinzip in Deutschland;88 6.3.1.1.1.2;(2) Der belgische "Verzicht" auf das (absolute) Weltrechtsprinzip;90 6.3.1.1.1.3;(3) Erste Anzeichen für eine Abwendung vom absoluten Weltrechtsprinzip in Spanien ;91 6.3.1.1.2;bb) Das bedingte Weltrechtsprinzip im nationalen Recht;92 6.3.1.2;b) Einzelne Anwendungsfälle des Weltrechtsprinzips;93 6.3.1.2.1;aa) Erste Anfänge: Das Verfahren gegen Adolf Eichmann in Israel;93 6.3.1.2.2;bb) Die (bedeutenden) aktuellen "europäischen" Verfahren;94 6.3.1.2.2.1;(1) Das Verfahren gege
ISBN 9783428529995
Artikelnummer 9783428529995
Medientyp E-Book - PDF
Copyrightjahr 2009
Verlag Duncker & Humblot GmbH
Umfang 229 Seiten
Sprache Deutsch
Kopierschutz Digitales Wasserzeichen