Öffentlichkeits- und Medienarbeit des Strafverteidigers (Litigation-PR).

Öffentlichkeits- und Medienarbeit des Strafverteidigers (Litigation-PR).

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Öffentlichkeits- und Medienarbeit (Litigation-PR) gehört noch nicht zum Anwaltsalltag. Meistens beschränkt sich der Strafverteidiger darauf, seinen Klienten im Verfahren zu vertreten. Doch der Beschuldigte fürchtet eine öffentliche Vorverurteilung oft mehr als das Strafurteil. Mit Medienarbeit versucht der Anwalt, das Publikum für den Beschuldigten einzunehmen und vielleicht sogar das Gericht zu einer milden Strafe zu bewegen. Können die Medien ein Gerichtsurteil tatsächlich beeinflussen? Darüber streiten sich die Juristen, während Medienwissenschaftler und Rechtspsychologen die Frage empirisch untersuchen. In den USA ist der Forschungsgegenstand beliebt, in Europa gab es bisher nur wenige Studien. Dass Medienkampagnen wirksam sein können, zeigen nicht nur die Forschungsergebnisse; ein reales Beispiel für die Macht der Medien war vor mehr als hundert Jahren die Dreyfus-Affäre. Entschließt sich ein Anwalt für Medienarbeit, ist er in der Art und Weise seines Vorgehens nicht ganz frei, er muss Berufsregeln beachten. Das schweizerische Anwaltsrecht, das hier im Blickpunkt steht, setzt der Öffentlichkeits- und Medienarbeit gewisse Schranken.

Annelies Herzog schloss ihr Studium der Rechtswissenschaft 1979 in Basel ab, ein Zweitstudium in klinischer Psychologie 1994, ebenfalls in Basel. Sie arbeitete vor allem im Bereich der wissenschaftlichen Information und Dokumentation. In den letzten Jahren war sie als selbstständige Rechtsanwältin in Zürich tätig und unterrichtete an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) in Chur.
ISBN 9783428542307
Artikelnummer 9783428542307
Medientyp E-Book - PDF
Copyrightjahr 2014
Verlag Duncker & Humblot GmbH
Umfang 220 Seiten
Sprache Deutsch
Kopierschutz Digitales Wasserzeichen