Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG)

Praxiskommentar

Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG)

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Im Gesetz zur Reform der Pflegeberufe - dem (Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) - werden die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen (Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege) hin zu einer einzigen gleichfalls dreijährigen Pflegeausbildung zusammengeführt. Damit trägt der Gesetzgeber den unter den Veränderungen des Gesundheitsmarktes gestiegenen Anforderungen an eine zeitgemäße und professionelle Pflegeausbildung Rechnung. Das Gesetz schafft die Grundlagen für die neu aufzusetzenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für die verschiedenen Pflegeberufe. Der vorliegende Praxiskommentar präsentiert die Gesetzestexte, gibt Erläuterungen zu Hintergründen und Entstehungsgeschichte und liefert Hinweise für konkrete Umsetzungsmöglichkeiten bei der Ausgestaltung der neuen Ausbildungswege.

Prof. Dr. jur. Thomas Weiß ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kiel, Lehrbeauftragter für Arbeits- und Sozialrecht an der Fachhochschule in Kiel, Vorsitzender der Schiedsstelle SGB XI in Schleswig-Holstein und Mitglied im Beirat des Pflegerechtstages in Berlin.

Thomas Meißner ist Mitglied des Deutschen Pflegerates Berlin, Gründungs- und Vorstandsmitglied AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitseinrichtungen e. V. (AVG) Berlin, Geschäftsführer und Gesellschafter Häusliche Krankenpflege Meißner u. Walter GmbH Berlin und Fachkrankenpfleger für Anästhesie und Intensivmedizin.

Stephanie Kempa ist im Landesamt für soziale Dienste, Dezernat Gesundheitsberufe in Schleswig-Holstein tätig.



1;Geleitwort;6 2;Vorwort;8 3;Inhaltsverzeichnis;10 4;Abkürzungsverzeichnis;14 5;Teil A - Das Gesetz;17 6;Gesetzestext im Wortlaut;18 7;Teil B - Erläuterungen;85 8;I. Einführung in das Berufsrecht und das Pflegeberufereformgesetz;86 8.1;1. Das Berufsrecht als Grundlage der Berufsausübung;88 8.1.1;a) Das Berufsrecht der Gesundheits- und Kranken- sowie Kinderkrankenpflege;88 8.1.2;b) Das Berufsrecht der Altenpflege;90 8.1.3;c) Die Abgrenzung der pflegerischen Berufsgruppen und Hilfskräfte untereinander;91 8.1.4;d) Die neue Qualifikation und Qualifizierung der Pflegeberufe;93 8.2;2. Anlass und Zielsetzung des Pflegeberufereformgesetzes;97 8.2.1;a) Die Sicherstellung der zukünftigen Pflegeversorgung;97 8.2.2;b) Die sich wandelnden Anforderungen an die Ausbildung und Ausübung der pflegerischen Tätigkeit;99 8.2.3;c) Die Zielsetzung und Zukunft des Pflegeberufes;100 8.3;3. Das Pflegeberufereformgesetz;110 8.3.1;a) Wesentliche Inhalte des Gesetzes;110 8.3.2;b) Der Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens;110 8.3.3;c) Inkrafttreten des Gesetzes;114 8.3.4;d) Zur Finanzierung, den entstehenden Kosten und dem Erfüllungsaufwand;115 8.3.5;e) Die zusammenfassende Bewertung des Gesetzes durch die Fraktionen des Deutschen Bundestages;121 9;II. Kommentierte Textausgabe des Pflegeberufegesetzes (Artikel 1 des Pflegeberufereformgesetzes) mit Materialien;124 9.1; 1 Führen der Berufsbezeichnung;125 9.2; 2 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis;127 9.3; 3 Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Erlaubnis;132 9.4; 4 Vorbehaltene Tätigkeiten;138 9.5; 5 Ausbildungsziel;142 9.6; 6 Dauer und Struktur der Ausbildung;146 9.7; 7 Durchführung der praktischen Ausbildung;152 9.8; 8 Träger der praktischen Ausbildung;157 9.9; 9 Mindestanforderungen an Pflegeschulen;160 9.10; 10 Gesamtverantwortung der Pflegeschule;164 9.11; 11 Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung;166 9.12; 12 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen;170 9.13; 13 Anrechnung von Fehlzeiten;172 9.14; 14 Ausbildung im Rahmen von Modellvorhaben nach 63 Abs. 3c des Fünften Bundes Sozialgesetzbuch;174 9.15; 15 Modellvorhaben zur Weiterentwicklung des Pflegeberufs;177 9.16; 16 Ausbildungsvertrag;179 9.17; 17 Pflichten der Auszubildenden;182 9.18; 18 Pflichten des Trägers der praktischen Ausbildung;183 9.19; 19 Ausbildungsvergütung;186 9.20; 20 Probezeit;188 9.21; 21 Ende des Ausbildungsverhältnisses;189 9.22; 22 Kündigung des Arbeitsverhältnisses;190 9.23; 23 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis;191 9.24; 24 Nichtigkeit von Vereinbarungen;192 9.25; 25 Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitts;193 9.26; 26 Grundsätze der Finanzierung;197 9.27; 27 Ausbildungskosten;205 9.28; 28 Umlageverfahren;209 9.29; 29 Ausbildungsbudget, Grundsätze;210 9.30; 30 Pauschalbudgets;214 9.31; 31 Individualbudget;217 9.32; 32 Höhe des Finanzierungsbedarfs; Verwaltungskosten;220 9.33; 33 Aufbringung des Finanzierungsbedarfs; Verordnungsermächtigung;221 9.34; 34 Ausgleichszuweisung;225 9.35; 35 Rechnungslegung der zuständigen Stelle;229 9.36; 36 Schiedsstelle; Verordnungsermächtigung;230 9.37; 37 Ausbildungsziele;235 9.38; 38 Durchführung des Studiums;238 9.39; 39 Abschluss des Studiums, staatliche Prüfung zur Erlangung der Berufszulassung;241 9.40; 40 Gleichwertigkeit und Anerkennung von Ausbildungen;244 9.41; 41 Gleichwertigkeit entsprechender Ausbildungen; Verordnungsermächtigung;250 9.42; 42 Erlaubnis bei Vorlage von Nachweisen anderer EWR-Vertragsstaaten;261 9.43; 43 Feststellungsbescheid;263 9.44; 44 Dienstleistungserbringende Personen;264 9.45; 45 Rechte und Pflichten;266 9.46; 46 Meldung der dienstleistungserbringenden Person an die zuständige Behörde;266 9.47; 47 Bescheinigungen der zuständigen Behörden;269 9.48; 48 Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung;269 9.49; 49 Zuständige Behörden;271 9.50; 50 Unterrichtungspflichten;271 9.51; 51 Vorwarnmechanismus;272 9.52; 52 Weitere Aufgaben der jeweils zuständigen Behör
ISBN 9783658209452
Artikelnummer 9783658209452
Medientyp E-Book - PDF
Copyrightjahr 2018
Verlag Springer Gabler
Umfang 373 Seiten
Sprache Deutsch
Kopierschutz Digitales Wasserzeichen