Rechtmäßigkeit und Verwertbarkeit heimlicher Stimmvergleiche im Strafverfahren.

Rechtmäßigkeit und Verwertbarkeit heimlicher Stimmvergleiche im Strafverfahren.

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In dem der Entscheidung des BGH vom 24.2.1994 (BGHSt 40, 66 ff.) zugrundeliegenden Sachverhalt hatten Kriminalbeamte das Tatopfer eine polizeiliche Vernehmung durch eine geöffnete Tür ohne Wissen des Beschuldigten heimlich belauschen lassen. Das Tatopfer erklärte, sie sei sich zu 100 % sicher, daß es sich bei der Stimme des Beschuldigten um die Stimme des Täters handele. Das Landgericht stützte seine Verurteilung maßgeblich auf diese Aussage. Der BGH hob das Urteil schon wegen fehlerhafter Beweiswürdigung auf und ließ unentschieden, ob die Durchführung des heimlichen Stimmvergleichs rechtmäßig war.

Anläßlich dieser Entscheidung untersucht die Monographie die Rechtmäßigkeit und Verwertbarkeit heimlicher von den Strafverfolgungsbehörden und von Privaten durchgeführter Stimmvergleiche. Nachdem festgestellt wird, daß das nemo-tenetur-Prinzip, also der Grundsatz, daß der Beschuldigte nicht gezwungen werden darf, zu seiner eigenen Überführung beizutragen, heimliche Stimmvergleiche nicht verbietet, wird überprüft, ob heimliche Stimmvergleiche in verschiedenen Fallvarianten gegen Grundrechte oder Normen der StPO, insbesondere der 136, 136 a StPO verstoßen. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, daß heimliche Stimmvergleiche bei von den staatlichen Ermittlern veranlaßten Gesprächen eine unzulässige Täuschung i. S. des 136 a StPO darstellen.

Inhaltsübersicht: Einleitung - Kapitel 1: Der Beweiswert einer Identifizierung mittels Stimmvergleichs: Identifizierung anhand der auf Tonträger fixierten Täterstimme - Identifizierung durch einen "Ohrenzeugen" - Kapitel 2: Die Rechtsprechung zu heimlichen Stimmvergleichen: Der Fall BGHSt 34, 39 ff. - AG Freiburg StrV 1988, 383 - BGHSt 40, 66 ff. - Kapitel 3: Die Bedeutung des nemo-tenetur-Grundsatzes für die Rechtmäßigkeit heimlicher Stimmvergleiche unter besonderer Berücksichtigung der ergangenen Rechtsprechung: Schutz vor Umgehungen des nemo-tenetur-Prinzips durch heimliche Ermittlungstätigkeit - Schutz vor Umgehungen des nemo-tenetur-Prinzips durch Täuschung - Zusammenfassung - Kapitel 4: Rechtmäßigkeit heimlicher, von den Strafverfolgungsorganen durchgeführter Stimmvergleiche: Stimmvergleiche bei vom Beschuldigten mit Dritten geführten Gesprächen ohne Wissen des Beschuldigten und seiner Gesprächspartner - Stimmvergleiche bei vom Beschuldigten mit Dritten geführten Gesprächen mit Wissen des Gesprächspartners des Beschuldigten - Stimmvergleiche bei von den staatlichen Ermittlern mit dem Beschuldigten geführten Gesprächen - Zusammenfassung - Kapitel 5: Rechtmäßigkeit heimlicher, von Privaten durchgeführter Stimmvergleiche: Möglicherweise verletzte Schutzvorschriften - Rechtfertigung tatbestandlicher Eingriffe - Zusammenfassung - Kapitel 6: Die Verwertung der gewonnenen Informationen: Die Verwertung der von den Strafverfolgungsorganen beschafften Informationen - Die Verwertung der von Privaten beschafften Informationen - Zusammenfassung - Kapitel 7: Zusammenfassung der Ergebnisse - Literaturverzeichnis - Sachwortregister
ISBN 9783428088201
Artikelnummer 9783428088201
Medientyp Buch
Copyrightjahr 1997
Verlag Duncker & Humblot
Umfang 225 Seiten
Abbildungen 225 S.
Sprache Deutsch