Revision der Lehre von der objektiven Zurechnung

Eine Analyse zurechnungsausschließender Topoi beim vorsätzlichen Erfolgsdelikt

Revision der Lehre von der objektiven Zurechnung

Eine Analyse zurechnungsausschließender Topoi beim vorsätzlichen Erfolgsdelikt

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Nach der Lehre von der objektiven Zurechnung ist ein strafrechtlicher Erfolg nur dann als Werk des Handelnden anzusehen, wenn neben den herkömmlichen Tatbestandsmerkmalen - Handlung, Erfolg und Kausalität - zusätzliche, wertende Kriterien erfüllt sind: Der Erfolg sei nur dann objektiv zurechenbar, wenn der Täter ein rechtlich missbilligtes Risiko geschaffen habe, das sich im tatbestandlichen Erfolg realisiere. Diese Voraussetzungen sollen gleichermaßen für Fahrlässigkeits- wie für Vorsatzdelikte gelten. Ingke Goeckenjan unterzieht diese mittlerweile herrschende Auffassung im strafrechtlichen Schrifttum einer kritischen Analyse. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht dabei eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob und inwiefern die drei gängigen zurechnungsausschließenden Topoi (fehlende Risikoschaffung, Handeln innerhalb des erlaubten Risikos, Risikoverringerung) auch für das Vorsatzdelikt Berechtigung beanspruchen können.

geboren 1974; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Trier und der Freien Universität Berlin; 1999 Erste Juristische Staatsprüfung; Referendariat beim Kammergericht Berlin; 2002 Zweite Juristische Staatsprüfung; 2004 Promotion zur Dr. iur. an der Freien Universität Berlin; 2013 Habilitation an der Universität Osnabrück; seit 2014 Inhaberin eines Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Ruhr-Universität Bochum.

1;Cover;12;Vorwort;63;Inhaltsverzeichnis;84;Einführung;144.1;I. Ausgangspunkt der Untersuchung;144.2;II. Zielsetzung und Grenzen der Arbeit;184.3;III. Gang der Untersuchung;195;Kapitel 1: Grundlegung;225.1;I. Theoretische und methodische Grundlagen;225.1.1;1. Der Zusammenhang zwischen Verhalten und Erfolg als Grundschema tatbestandlichen Unrechts bei Erfolgsdelikten;225.1.2;2. Die Rolle der Strafrechtsdogmatik bei der Bestimmung dieses Zusammenhangs;255.1.2.1;a) Aufgaben der (Straf-)Rechtsdogmatik im Allgemeinen;265.1.2.2;b) Systembildung als vorrangige Aufgabe der Strafrechtsdogmatik?;275.1.2.3;c) Gesetzeskritik als vorrangige Aufgabe der Strafrechtsdogmatik?;305.1.2.4;d) Hier zugrunde gelegtes Verständnis der Aufgaben von Strafrechtsdogmatik;355.1.2.5;e) Besonderheit der bislang nur zögerlichen Rezeption durch die Judikatur;365.1.3;3. Anforderungen an dogmatische Aussagen im Einzelnen;385.1.4;4. Methodik;395.1.5;5. Zugrundeliegende Paradigmen;405.1.6;6. Empirische Bezüge;425.2;II. Annäherung an die zentralen Begriffe der Arbeit;455.2.1;1. Zurechnung;455.2.1.1;a) Zurechnungsgegenstand;465.2.1.2;b) Zurechnungsziel oder Zurechnungsadressat;505.2.1.3;c) Herkunft und allgemeinsprachliche Verwendung des Begriffs Zurechnung;525.2.1.4;d) Ergebnis der ersten begrifflichen Annäherung;585.2.2;2. Handlung und Erfolg;605.2.2.1;a) Handlung;605.2.2.2;b) Erfolg;625.2.3;3. Gefahr und Risiko;675.2.3.1;a) Herkunft und allgemeinsprachliche Verwendung der Begriffe Gefahr und Risiko;675.2.3.2;b) Juristisches Verständnis;685.2.3.3;c) Verständnis der Begriffe in anderen Wissenschaftsdisziplinen;695.2.3.4;d) Bedeutungsunterschiede;715.2.3.5;e) Besonderheiten des Risikobegriffs innerhalb der Lehre von der objektiven Zurechnung;726;Kapitel 2: Bestandsaufnahme;766.1;I. Entwicklungslinien der Lehre von der objektiven Zurechnung;766.1.1;1. Frühe Zurechnungslehren;776.1.2;2. Fokussierung auf Kausalzusammenhänge;856.1.3;3. Erste Ansätze einer einschränkenden Bestimmung von Kausalzusammenhängen;876.1.4;4. Die Entwicklung einzelner Zurechnungsgesichtspunkte;966.1.4.1;a) Die objektive Zweckhaftigkeit als Zurechnungskriterium;976.1.4.2;b) Die Bezweckbarkeit in der finalen Handlungslehre;1016.1.4.3;c) Sozialadäquanz;1036.1.4.4;d) Die Schaffung einer Gefahr und deren Realisierung im Erfolg;1066.1.4.5;e) Die Ausfilterung relevanter Bedingungen;1096.1.4.6;f) Die Hypothese des rechtmäßigen Alternativverhaltens;1106.1.4.7;g) Risikoerhöhungslehre;1126.1.4.8;h) Der Schutzzweck der Norm;1146.1.5;5. Eigenständige Zurechnungslehren;1156.1.6;6. Zusammenführung der verschiedenen Gesichtspunkte zu einer selbstständigen Erfolgszurechnungslehre;1186.1.7;7. Rezeption und Weiterentwicklung der modernen Erfolgszurechnungslehre;1246.1.7.1;a) Unmittelbare Rezeption;1246.1.7.2;b) Weiterentwicklung des Roxinschen Ansatzes;1296.1.8;8. Würdigung der Erfolgszurechnungslehre: Eine Erfolgsgeschichte;1306.1.9;9. Vorläufiges Fazit;1366.2;II. Grundaussagen der modernen Erfolgszurechnungslehre;1366.2.1;1. Trennung zwischen Kausal- und Zurechnungsurteil;1376.2.2; 2. Funktion der objektiven Zurechnung als Korrektiv für die zu weit gefasste Kausalität;1406.2.3;3. Geltung der Zurechnungskriterien auch für Vorsatzdelikte;1426.2.4;4. Zusammenfassung der Zurechnungskriterien in der sogenannten Grundformel;1436.2.5;5. Beurteilungsmaßstab und Beurteilungsperspektive;1446.2.6;6. Anerkannte zurechnungsausschließende Konstellationen;1456.3;III. Kritik an der Lehre von der objektiven Zurechnung und ihrer Anwendung auf Vorsatzdelikte;1476.3.1;1. Systemwidrige Verortung von Zurechnungskriterien;1486.3.2;2. Unbestimmtheit und überzogene Normativität der Zurechnungskriterien;1546.3.3;3. Unmöglichkeit einer "objektiven" Beurteilung;1566.3.4;4. Überflüssigkeit der objektiven Zurechnung bei Vorsatzdelikten;1576.3.5;5. Dysfunktionalität der Zurechnungskriterien;1606.3.6;6. Unzulässigkeit eines Wechsels zwischen ex-ante- und ex-post-Beurteilung;
ISBN 9783161535789
Artikelnummer 9783161535789
Medientyp E-Book - PDF
Copyrightjahr 2017
Verlag Mohr Siebeck
Umfang 342 Seiten
Sprache Deutsch
Kopierschutz Adobe DRM