Rücktritt und Normgeltung.

Zum Einfluss glaubwürdiger Umkehr auf die Rechtsfolgebestimmung.

Rücktritt und Normgeltung.

Zum Einfluss glaubwürdiger Umkehr auf die Rechtsfolgebestimmung.

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Nach geltendem Recht bleibt, wer vom Versuch einer Straftat zurücktritt, straflos. Obwohl schon viel darüber geschrieben worden ist, wie man dieses gesetzliche Privileg rechtsdogmatisch, wenigstens aber rechtspolitisch begründen soll, und noch mehr darüber, wie man die Rücktrittsvorschrift denn nun anwenden soll, sucht man eines vergebens: Eine Abhandlung, die den Rücktritt vom Versuch in ein System des positiven Nachtatverhaltens einbettet. Der Schlüssel zum Geheimnis der Straflosigkeit durch Nachtatverhalten liegt darin, dass der Täter hier selbst etwas leistet, was ansonsten allein der strafende Staat besorgt - zu zeigen, dass die gerade verletzte Norm trotz der Verletzung weiter gelten soll. Das Strafrechtssystem macht sich nicht nur den Normverstoß, sondern tatsächlich auch den Täter zunutze, um glaubwürdig erklären zu können: Die Rechtsordnung bleibt in Kraft!

1;Vorwort;82;Inhaltsverzeichnis;103;Einleitung;143.1;A. Problemaufriss;143.2;B. Gang der Untersuchung;154;Kapitel 1: Der Rücktritt vom Versuch: Grund und Grenzen der Begründbarkeit eines Privilegs;174.1;A. "Rechtstheorien";194.2;B. Kriminalpolitische Theorie der "Goldenen Brücke";214.3;C. Verdienstlichkeitstheorie (Gnaden-, Prämientheorie);254.4;D. Schulderfüllungstheorie;274.5;E. Opferschutzgedanke;304.6;F. Strafzwecktheorie;365;Kapitel 2: Der angemessene Begründungsrahmen: Zweck von Strafe;425.1;A. Die Zweckgebundenheit von Strafe;445.2;B. Der Rechtsgüterschutz als legitimer Zweck von Strafe;455.3;C. Die Geltungskraft der verletzten Verhaltensnorm als strafrechtlich geschütztes Rechtsgut;475.4;D. Die Geeignetheit von Strafe zum Schutz der Geltungskraft der Verhaltensnormenordnung;505.4.1;I. Das Rechtssystem und seine kommunikativen Operationen;515.4.2;II. Von der kognitiven zur normativen Erwartung;535.4.3;III. Von der Stabilisierung von Verhaltenserwartung zur Stabilisierung von Geltungserwartung;556;Kapitel 3: Abschließende Festigung des Begründungsrahmens: Kein eigener Strafgrund des Versuchs;596.1;A. Objektive Versuchslehren;606.2;B. Subjektive Versuchslehre;626.3;C. Anerkennungstheorie;636.4;D. Eindruckstheorie;656.5;E. Verhaltensnormtheoretische Analyse und Synthese der Strafbegründungsmodelle;666.5.1;I. Objektive und subjektive Momente als äußerste Verhaltensnormpole;676.5.2;II. Zwischen den Verhaltensnormpolen: Das rechtserschütternde Verhalten;716.5.3;III. Die Identität der Strafbegründung bei Versuch und Vollendung;737;Kapitel 4: Das Begründungsmodell: Ränge der Strafzweckerreichung durch positives Nachtatverhalten;777.1;A. Der Rücktritt als positives Nachtatverhalten;777.1.1;I. Keine Aufhebung des Versuchsunrechts;787.1.2;II. Keine Einordnung als persönlicher Strafaufhebungsgrund;817.1.3;III. Die strafzweckorientierte Minderung des Sanktionsbedürfnisses;827.2;B. Die Strafzweckerreichung durch kommunikativ hinreichend glaubwürdiges Nachtatverhalten;847.2.1;I. Die Erfolgsvereitelung und ihre Glaubwürdigkeitsbedingungen;867.2.1.1;1. Erfolgserreichungsmöglichkeit;877.2.1.2;2. Zurechenbarkeit;887.2.1.3;3. Unbedingtheit;887.2.1.4;4. Ununterbrochene Nachtatherrschaft;887.2.2;II. Die Stufen der Strafzweckerreichung;897.2.2.1;1. Strafzweckerreichung ersten Ranges: Die voll zurechenbare und bedingungslose Erfolgsvereitelung bei uneingeschränkter Nachtatherrschaft;897.2.2.2;2. Strafzweckerreichung zweiten Ranges: Die voll zurechenbare und bedingungslose Erfolgsvereitelung bei eingeschränkter Nachtatherrschaft;927.2.2.3;3. Strafzweckerreichung dritten Ranges: Die nicht voll zurechenbare und bedingungslose Erfolgsvereitelung bei uneingeschränkter Nachtatherrschaft;928;Kapitel 5: Die erste Inspektion des 24 StGB: Nachtatverhaltensanalyse;938.1;A. Erfolgsvereitelungsvarianten;938.1.1;I. Aufgeben der weiteren Tatausführung gemäß 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB;958.1.2;II. Verhindern der Tatvollendung gemäß 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 StGB;978.1.3;III. Ernsthaftes Bemühen zur Verhinderung der Tatvollendung gemäß 24 Abs. 1 Satz 2 StGB;998.2;B. Einschränkende Glaubwürdigkeitsmerkmale;1018.2.1;I. Erfolgserreichungsmöglichkeit;1018.2.2;II. Zurechenbarkeit;1028.2.2.1;1. Rechtsprechungspraxis;1038.2.2.2;2. Rechtswissenschaftliche Konzepte;1058.2.2.2.1;a) Zurechnungslösung;1058.2.2.2.2;b) Parallele zum Unterlassungsdelikt;1068.2.3;III. Unbedingtheit;1078.2.3.1;1. Deliktsvorbehalt;1078.2.3.2;2. Außertatbestandliche Zielerreichung;1118.2.3.3;3. Der antizipierte Rücktritt;1178.2.3.3.1;a) Wortlaut der amtlichen Überschrift: Kein Rücktritt ohne Vortritt;1198.2.3.3.2;b) Versuchsverhinderung als optimale Erfolgsvereitelungshandlung;1218.2.4;IV. Ununterbrochene Nachtatherrschaft;1248.3;C. Mängelaufstellung: Strafzweckverfehlendes Nachtatverhalten;1258.3.1;I. Absolute Strafzweckverfehlung: Die Privilegierung des "ernsthaften Bemühens" gemäß 24 Abs. 1 Satz 2 StGB;1258.3.2;II. Rela
ISBN 9783428535835
Artikelnummer 9783428535835
Medientyp E-Book - PDF
Copyrightjahr 2011
Verlag Duncker & Humblot GmbH
Umfang 167 Seiten
Abbildungen 167 S.
Sprache Deutsch
Kopierschutz Digitales Wasserzeichen