Tarif- und Betriebsautonomie.

Ein Beitrag zu den Voraussetzungen und Grenzen des Tarifvorbehalts, insbesondere dem Erfordernis der Tarifbindung des Arbeitgebers.

Tarif- und Betriebsautonomie.

Ein Beitrag zu den Voraussetzungen und Grenzen des Tarifvorbehalts, insbesondere dem Erfordernis der Tarifbindung des Arbeitgebers.

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Die veränderten ökonomischen Rahmenbedingungen des Weltmarktes haben die lediglich innerhalb eines geschlossenen nationalen Systems funktionsfähige Tarifautonomie jüngst in eine tiefe Krise gestürzt. In Scharen verlassen Deutschlands Unternehmer ihre Verbände, um die Lohn- und Arbeitsbedingungen vor Ort durch Betriebsvereinbarungen zu regeln, die ihren konkreten wirtschaftlichen Bedürfnissen entsprechen. Das bedeutsamste rechtliche Hindernis der Tarifflucht stellt der in 77 Abs. 3 BetrVG statuierte Tarifvorbehalt dar, welchen die Arbeitsrechtsprechung als eine umfassende Normsetzungsprärogative zu Gunsten der Tarifvertragsparteien interpretiert. Der Verfasser zeigt, daß diese Deutung der Vorschrift auf unzutreffenden rechtlichen sowie rechtstatsächlichen Prämissen beruht. Der historische Zweck des zur Weimarer Zeit auf Druck der Gewerkschaften zum Schutz gegen die radikale Rätebewegung geschaffenen Tarifvorbehalts vermag in unseren Tagen einen generellen Vorrang tariflicher vor betrieblichen Vereinbarungen nicht mehr zu rechtfertigen. Im Gegenteil sind im modernen Unternehmen aus betriebssoziologischen und ökonomischen Erwägungen alle Arbeitsbedingungen bis hin zur Lohnhöhe und Arbeitszeitdauer sachgerecht nur auf betrieblicher Ebene regelbar. Von verfassungsrechtlicher Warte spricht gegen einen allgemeinen Primat tariflicher Normsetzung, daß auch die Betriebsautonomie als Ausfluß individueller Vereinigungsfreiheit und Privatautonomie unter dem Schutz des Grundgesetzes steht. Hierauf aufbauend entwirft der Verfasser ein maßgeblich am Gedanken individuellen Arbeitnehmerschutzes orientiertes Verständnis des Tarifvorbehalts. So soll die Sperrwirkung des 77 Abs. 3 BetrVG entgegen der Ansicht des Bundesarbeitsgerichts nicht für Betriebsvereinbarungen eingreifen, die nicht organisierte Unternehmer mit ihren Betriebsräten abschließen. Überdies gehen Betriebsvereinbarungen tariflichen Bestimmungen immer dann vor, wenn sie für die Arbeitnehmer günstigere Abmachungen enthalten. Für die Praxis bedeutet dies, daß die massenhaft unternommene Tarifflucht ihr legales Ziel stets in tarifabweichenden betrieblichen Regelungen finden kann.
ISBN 9783428499083
Artikelnummer 9783428499083
Medientyp E-Book - PDF
Copyrightjahr 2021
Verlag Duncker & Humblot GmbH
Umfang 497 Seiten
Sprache Deutsch
Kopierschutz Digitales Wasserzeichen