Teilen von Tabletten (Heimversorgung §12a ApoG)
Block à 50 Blatt
Teilen von Tabletten (Heimversorgung §12a ApoG)
Block à 50 Blatt
§12a des Apothekengesetzes regelt die notwendigen Punkte des Heim- und Betreuungsvertrages. Der Apotheker wird hier zur ordnungsgemäßen Versorgung der Heimbewohner mit Arzneimitteln und Medizinprodukten verpflichtet. Häufig wird bedingt durch Verordnungen des Arztes oder Dosisanpassungen ein Teilen von Tabletten nötig. Doch nicht bei allen Präparaten geht das. Dieses Formular bietet die Möglichkeit zur Information über die Teilbarkeit konkreter Fertigarzneimittel und zur Dokumentation.
Artikelnummer | 121400121 |
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Medientyp | Vordrucke |
Auflage | 2. |
Copyrightjahr | 2016 |
Verlag | Deutscher Apotheker Verlag |
Umfang | 50 Seiten |
Abbildungen | Block mit 50 Blatt |
Format | 21,0 x 29,7 cm |
Sprache | Deutsch |