Teilen von Tabletten (Heimversorgung §12a ApoG)

Block à 50 Blatt

Teilen von Tabletten (Heimversorgung §12a ApoG)

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§12a des Apothekengesetzes regelt die notwendigen Punkte des Heim- und Betreuungsvertrages. Der Apotheker wird hier zur ordnungsgemäßen Versorgung der Heimbewohner mit Arzneimitteln und Medizinprodukten verpflichtet. Häufig wird bedingt durch Verordnungen des Arztes oder Dosisanpassungen ein Teilen von Tabletten nötig. Doch nicht bei allen Präparaten geht das. Dieses Formular bietet die Möglichkeit zur Information über die Teilbarkeit konkreter Fertigarzneimittel und zur Dokumentation.

Artikelnummer 121400121
Medientyp Vordrucke
Auflage 2.
Copyrightjahr 2016
Verlag Deutscher Apotheker Verlag
Umfang 50 Seiten
Abbildungen Block mit 50 Blatt
Format 21,0 x 29,7 cm
Sprache Deutsch