Vergeltung als Strafzweck

Empirisch-soziologische Begründung und kriminalpolitische Folgerungen

Vergeltung als Strafzweck

Empirisch-soziologische Begründung und kriminalpolitische Folgerungen

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In der deutschen Strafzweckdiskussion wird Vergeltung heute meist als archaisch abgelehnt, ihre wenigen Befürworter argumentieren philosophisch. Tobias Andrissek begründet sie dagegen empirisch, indem er Studien aus der Evolutionsbiologie, der Verhaltenspsychologie und der Hirnforschung heranzieht. Er kommt zu dem Ergebnis, dass es tief verwurzelte menschliche Vergeltungsbedürfnisse gibt, die der Staat befriedigen darf und muss, um für Rechtsfrieden zu sorgen und seine Autorität zu sichern. Vergeltung ist damit kein Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck. Für die Kriminalpolitik ergeben sich mehrere Folgen: Der Gesetzgeber sollte die zugrundeliegenden konkreten Gerechtigkeitsintuitionen durch kriminologische Schwereforschung ermitteln, Strafhöhen sowie Strafzumessungskriterien danach ausrichten und insgesamt präziser fassen. Präventive Erwägungen sind dagegen nur zulässig, um die geeignete Art der Strafe zu bestimmen.

Geboren 1988; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg; Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk Nürnberg; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Europäisches Strafrecht an der Universität Regensburg; seit 2016 Notarassessor, derzeit in Regensburg.

1;Cover;12;Geleitwort;63;Inhaltsverzeichnis;104;A. Einführung;144.1;I. Ausrichtung und Anlass der Untersuchung;144.2;II. Praktische Auswirkungen der Strafzweckbestimmung;154.3;III. Der empirisch-soziologische Ansatz;175;B. Erster Hauptteil: Legitimation von Strafe;205.1;I. Das Vergeltungsbedürfnis als Wurzel der Strafe;205.1.1;1. Wichtige Begriffe und Ausgangspunkt;205.1.1.1;a) Was bedeutet "Strafe"?;205.1.1.2;b) Strafintuition und Straftheorien;215.1.1.3;c) Ausgangspunkt: Beschreibung statt Rechtfertigung;235.1.1.4;d) Strafbedürfnis, Rachebedürfnis, Vergeltungsbedürfnis;245.1.2;2. Empirische Erkenntnisse zum Vergeltungsbedürfnis;275.1.2.1;a) Evolutionsbiologische Ansätze;285.1.2.2;b) "Altruistische Bestrafung";335.1.2.3;c) Ist die Strafneigung angeboren oder erlernt?;375.1.2.4;d) Die moralische Proportionalität als subjektiver Maßstab;435.1.2.5;e) Neurologische Grenzen moralischer Vorstellungen und mögliche Folgerungen für das Strafrecht;465.1.3;3. Zwischenergebnis: Das Vergeltungsbedürfnis beruht auf menschlichen Gerechtigkeitsintuitionen;485.2;II. Gerechtigkeitsintuitionen und Staat;505.2.1;1. Die Anfänge der staatlichen Strafe;515.2.2;2. Legitimationskrise und metaphysische Ansätze;535.2.2.1;a) Kant: Eine absolute Straftheorie;545.2.2.2;b) Hegel: Die Relativierung der Gerechtigkeit;565.2.3;3. Der Niedergang der alten Vergeltungstheorien;585.2.4;4. Der Zustand der klassischen Präventionstheorien;605.2.4.1;a) Die negative Generalprävention;605.2.4.2;b) Die Spezialprävention;635.2.4.3;c) Allgemeine Kritik;655.2.4.4;d) Vereinigungstheorien;675.2.5;5. Abolitionismus und außerstrafrechtliche Instrumente;685.2.6;6. Exkurs: Die Entwicklung in den USA;705.2.6.1;a) "Nothing works" und "Just deserts";705.2.6.2;b) Der Krieg gegen das Verbrechen;725.2.7;7. Zwischenergebnis: Zwecklose Gerechtigkeit und ungerechte Prävention sind zur Legitimation von Strafe nicht geeignet;745.3;III. Einordnung des empirisch-soziologischen Ansatzes in die Diskussion;755.3.1;1. Verwandte Konzepte;755.3.1.1;a) Vorab: Was ist eigentlich positive Generalprävention?;755.3.1.2;b) Haffke und Streng: "Tiefenprävention";775.3.1.3;c) Jakobs: Strafe als Kommunikation;825.3.1.4;d) Baurmann: Anforderungen an eine empirische Variante der positiven Generalprävention;865.3.1.5;e) Robinson: "Empirical deserts";885.3.2;2. Systematische Einordnung;945.3.2.1;a) Eine subjektive Vergeltungstheorie?;945.3.2.2;b) Expressiv oder präventiv?;965.3.3;3. Zwischenergebnis: Vergeltung ist ein Mittel zum Zweck;1005.4;IV. Einzelfragen der Legitimation;1005.4.1;1. Zum naturalistischen Fehlschluss;1015.4.2;2. Die tatsächlichen Wirkungen der Strafe;1035.4.2.1;a) Warum sich Menschen an Strafgesetze halten;1045.4.2.2;b) Kooperationseffekte;1075.4.2.3;c) Lerneffekte?;1105.4.2.4;d) Das Problem der schwankenden Punitivität;1145.4.2.5;e) Lösung: Gesellschaftlicher Kompromiss sowie Trennung von Mikro- und Makroebene;1195.4.2.6;f) Das Problem der Kommunikation bei Gesetzen und Urteilen;1235.4.3;3. Die Trennung von legitimen und illegitimen Bedürfnissen;1265.4.3.1;a) Braucht man einen objektiven Wertungsfilter?;1265.4.3.2;b) Gerechtigkeitsintuitionen als Ausgangspunkt der kriminalpolitischen Abwägung;1295.4.4;4. Die Legitimation gegenüber dem Täter;1325.4.4.1;a) Das Schuldprinzip;1345.4.4.2;b) Willensfreiheit?;1435.4.4.3;c) Verhältnismäßigkeitsprinzip, Fairness, Gesellschaftsvertrag;1515.4.5;5. Die Latenzproblematik;1555.4.6;6. Ausblick: Rechtsfrieden oder Vernunft?;1575.4.6.1;a) Der Drahtseilakt jeder Strafrechtsreform;1575.4.6.2;b) Die psychologischen Folgen der Vergeltung;1605.5;V. Ergebnis des ersten Hauptteils;1616;C. Zweiter Hauptteil: Kriminalpolitische Folgerungen;1646.1;I. Allgemeine Umsetzungsschranken;1646.1.1;1. Verfassungsrechtliche Vorgaben;1646.1.2;2. Mögliche Konflikte zwischen Intuitionen und Verfassung;1666.1.2.1;a) Das Gesetzlichkeitsprinzip;1666.1.2.2;b) Beweisverwertungsverbote;1676.1.2.3;c) Die beschränk
ISBN 9783161553264
Artikelnummer 9783161553264
Medientyp E-Book - PDF
Copyrightjahr 2017
Verlag Mohr Siebeck
Umfang 270 Seiten
Sprache Deutsch
Kopierschutz Adobe DRM