Verhör, Vernehmung, Befragung

Zu Geschichte und Dogmatik des Rechtsbegriffs der Vernehmung im Strafprozess und seiner Auflösung im 20. Jahrhundert

Verhör, Vernehmung, Befragung

Zu Geschichte und Dogmatik des Rechtsbegriffs der Vernehmung im Strafprozess und seiner Auflösung im 20. Jahrhundert

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Was ist eine Vernehmung? Die Regeln der Strafprozessordnung über die Vernehmung sehen zwar sowohl für die vernehmende Person als auch für die vernommene Person bestimmte Rechte und Pflichten vor. Wann jedoch eine Befragung eine Vernehmung ist, dies beantwortet das Gesetz nicht - und das hat Folgen. Denn welche Regeln gelten, wenn der Staat den Bürger nicht förmlich vernimmt, sondern ihn nur 'informatorisch' befragt? Wie verhält es sich mit den Rechten des Bürgers und wie mit den Pflichten des Staats in einer sogenannten verdeckten Befragung, wenn der Bürger glaubt, es handele sich um ein privates Gespräch von Bürger zu Bürger? Antje Schumann widmet sich auf historischer und dogmatischer Grundlage sowie unter Einbeziehung von Erkenntnissen der Aussage- und Vernehmungspsychologie der Bestimmung des Rechtsbegriffs der Vernehmung im Strafprozess. Sie gelangt zu einer Definition, die der staatlichen Ausübung von Macht bei der Aufklärung des Verdachts einer Straftat Grenzen setzt und die Rechte des befragten Bürgers wahrt. Zudem weist Antje Schumann nach, dass die Vernehmung die einzige im Strafverfahren zulässige Form der Befragung ist.

Geboren 1972; Studium der Rechtswissenschaft und der Psychologie an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Universidad de Vigo, Facultad de Derecho Ourense (Galicia); 1998 erste Juristische Staatsprüfung; 2003 zweite Juristische Staatsprüfung; 2005 Promotion; 2014 Habilitation; SoSe 2013 Vertretung am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universität zu Berlin; WiSe 2014/15 bis SoSe 2016 Vertretung der Lehrprofessur für Strafrecht an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg.

1;Cover;12;Vorwort;83;Inhaltsverzeichnis;104;A. Einführung;165;B. Begriff der Vernehmung: Der aktuelle Befund;185.1;I. Bestimmung des Begriffs der Vernehmung: Meinungsstand;185.1.1;1. Das Schweigen des Gesetzes;185.1.2;2. Formeller und materieller Vernehmungsbegriff;225.1.3;3. Zweck der Vernehmung als Kriterium der Begriffsbestimmung;275.1.4;4. Bedeutung des Personalbeweises im Strafverfahren der Gegenwart;305.2;II. Auswirkungen des Strafprozessänderungsgesetzes vom 19. Dezember 1964;345.2.1;1. Einführung der Hinweis- und Belehrungspflicht;345.2.2;2. Reaktionen in Rechtsprechung und Literatur;365.2.2.1;a) Charakter als bloße Ordnungsvorschrift;365.2.2.2;b) Die - belehrungsfreie - informatorische Befragung;395.2.2.2.1;aa) Behandlung in Rechtsprechung und Literatur;395.2.2.2.2;bb) Ursprung der Diskussion;415.2.2.2.3;cc) Die informatorische Befragung als Gegenteil der Vernehmung?;455.2.2.3;c) Das - informatorische - Vorgespräch;475.2.2.4;d) Die verdächtige Auskunftsperson: Beschuldigter, Zeuge oder Verdächtiger mit eigenen Rechten?;475.2.2.4.1;aa) Begründung der Beschuldigteneigenschaft;475.2.2.4.2;bb) Der verdächtige Zeuge im Ermittlungsverfahren;505.2.2.4.3;cc) Der Verdächtige als Auskunftsperson;525.2.2.4.4;dd) Fazit;555.2.2.5;e) Der Verdacht als Bezugsgröße;565.2.2.5.1;aa) Tatbezogener und personenbezogener Anfangsverdacht;565.2.2.5.2;bb) Folgen für die Bestimmung des "Verdächtigen" und des "Beschuldigten";585.2.2.6;f) Die - belehrungsfreie - verdeckte Befragung;595.2.2.6.1;aa) Zellengenossenentscheidung (1987) und Hörfallenbeschluss (1996);595.2.2.6.2;bb) Auswirkungen des Hörfallenbeschlusses: Prinzip statt Gesetz;635.2.3;3. 136a StPO als Zentralnorm der Vernehmung?;665.2.3.1;a) Bedeutung für den Begriff der Vernehmung;665.2.3.2;b) Hintergrund der Einführung des 136a StPO;685.2.3.3;c) Täuschung als verbotene Vernehmungsmethode;715.3;III. Zusammenfassung und Fragen;736;C. Historische Grundlegung: (Peinliche) Befragung, Verhör und Vernehmung als Formen der Befragung im Strafverfahren;806.1;I. Untersuchungsgegenstand und Fragestellungen;806.2;II. Befragung und "peinliche Frage" in der Constitutio Criminalis Carolina von 1532;836.2.1;1. Carolina und Inquisitionsverfahren;836.2.2;2. Beweisrecht der Carolina;876.2.3;3. Die (peinliche) Befragung;896.3;III. Das Verhör im Inquisitionsverfahren vor Abschaffung der Folter;916.3.1;1. Zu Ursprung und Genese des weltlichen Inquisitionsverfahrens;916.3.2;2. Das Inquisitionsverfahren in der Theorie: Carpzov, Brunnemann, Ludovici;956.3.2.1;a) Carpzov: General- und Spezialinquisition sowie summarisches und artikuliertes Verhör;966.3.2.1.1;aa) Verfahrensstruktur;966.3.2.1.2;bb) Verhör des Inquisiten;1016.3.2.1.3;cc) Fazit: Beweiskraft der Befragung;1026.3.2.2;b) Der Verdächtige als Zeuge in der Generalinquisition;1036.3.3;3. Ein erstes Gesetz: Die Criminalordnung vor die Chur- und Neumark von 1717;1056.3.3.1;a) Aufbau und Verfahrensstruktur;1056.3.3.2;b) Verhör des Inquisiten;1076.4;IV. Das Verhör im Inquisitionsverfahren nach Abschaffung der Folter;1096.4.1;1. Rahmenbedingungen;1096.4.2;2. Zu den Gründen der Abschaffung der Folter;1136.4.2.1;a) Inner- und außerprozessuale These;1136.4.2.2;b) Die Frage der "Wahrheit" im Strafverfahren;1156.4.3;3. Abschaffung der Folter: Folgen für die Verfahrensstruktur und die Stellung der verdächtigen Person;1176.4.3.1;a) Vorverlagerung des summarischen Verhörs des Inquisiten;1176.4.3.2;b) Untergang des artikulierten Verhörs: Auswirkung auf den Verfahrensschwerpunkt;1186.4.4;4. Inquisitionskunst und Jagdwissenschaft;1196.4.5;5. Heimlichkeit;1236.4.6;6. Ein letztes Gesetz: Das Verhör in der Criminalordnung für die preußischen Staaten von 1805;1256.4.6.1;a) Verfahrensstruktur;1276.4.6.2;b) Arten und Form des Verhörs;1286.4.6.2.1;aa) Verdächtiger, Beschuldigter, Angeschuldigter und Inquisit;1286.4.6.2.2;bb) Form und Beweiskraft;1316.4.7;7. Erstes Verhör und "Inquisitionskunst": Gegensätze in
ISBN 9783161541278
Artikelnummer 9783161541278
Medientyp E-Book - PDF
Copyrightjahr 2016
Verlag Mohr Siebeck
Umfang 278 Seiten
Sprache Deutsch
Kopierschutz Adobe DRM