Vermögensstrafe und »modernes« Strafrecht.
Eine verfassungsrechtliche, strafrechtsdogmatische und kriminalpolitische Untersuchung zu 43 a StGB.
Die Vermögensstrafe gemäß
43a StGB ist seit 1992 Bestandteil des strafrechtlichen Die Vermögensstrafe gemäß
43 a StGB ist seit 1992 Bestandteil des strafrechtlichen Sanktionensystems. Bereits im Gesetzgebungsverfahren wurden in der wissenschaftlichen Diskussion gegen ihre Einführung gravierende verfassungsrechtliche und sonstige Bedenken geäußert. Unbeeindruckt von diesen Einwänden zeigte sich nicht nur der Gesetzgeber, sondern auch der BGH: Er ist der Ansicht, sämtliche Bedenken ließen sich durch eine verfassungskonforme Auslegung des
43 a StGB ausräumen.
In der Untersuchung von Park werden die Bedenken gegen die Vermögensstrafe eingehend beleuchtet. In der Analyse gelangt der Autor zu dem Ergebnis, daß die Vermögensstrafe gegen verschiedene Verfassungsbestimmungen verstößt. Die vom BGH vorgeschlagene Interpretation des 43 a StGB wird nach eingehender Erörterung verworfen.
Im weiteren Verlauf der Arbeit wird dargestellt, daß die Vermögensstrafe Bestandteil einer gegenwärtigen kriminalpolitischen Entwicklungstendenz ist, bei der sich das Strafrecht von 'klassischen' rechtsstaatlichen Grundsätzen zusehends entfernt. An seine Stelle tritt sukzessive ein 'modernes', d. h. ein entformalisiertes und funktionalisiertes Strafrecht, das auf einen kompromißlosen Kampf gegen bestimmte Kriminalitätsformen ausgerichtet ist; dabei dient das Verlangen nach effektiver Strafverfolgung als Legitimation für die Beschneidung subjektiver Rechte des einzelnen. Der Autor unterzieht diese Entwicklungstendenz einer kritischen Überprüfung, stellt die Gefahren einer solchen Entwicklung dar und zeigt mit dem Konzept der technisch-organisatorischen Prävention eine rechtsstaatliche Alternative auf.
In der Untersuchung von Park werden die Bedenken gegen die Vermögensstrafe eingehend beleuchtet. In der Analyse gelangt der Autor zu dem Ergebnis, daß die Vermögensstrafe gegen verschiedene Verfassungsbestimmungen verstößt. Die vom BGH vorgeschlagene Interpretation des 43 a StGB wird nach eingehender Erörterung verworfen.
Im weiteren Verlauf der Arbeit wird dargestellt, daß die Vermögensstrafe Bestandteil einer gegenwärtigen kriminalpolitischen Entwicklungstendenz ist, bei der sich das Strafrecht von 'klassischen' rechtsstaatlichen Grundsätzen zusehends entfernt. An seine Stelle tritt sukzessive ein 'modernes', d. h. ein entformalisiertes und funktionalisiertes Strafrecht, das auf einen kompromißlosen Kampf gegen bestimmte Kriminalitätsformen ausgerichtet ist; dabei dient das Verlangen nach effektiver Strafverfolgung als Legitimation für die Beschneidung subjektiver Rechte des einzelnen. Der Autor unterzieht diese Entwicklungstendenz einer kritischen Überprüfung, stellt die Gefahren einer solchen Entwicklung dar und zeigt mit dem Konzept der technisch-organisatorischen Prävention eine rechtsstaatliche Alternative auf.
Inhaltsübersicht: Einleitung - Ziel und Gang der Untersuchung - Erster Teil: A. Grundlagen: Ausgangslage - Zielsetzung der Vermögensstrafe - Rechtsnatur der Vermögensstrafe - B. Bedenken gegen die Vermögensstrafe: Verfassungsrechtliche Bedenken - Einfachrechtliche und allgemeine Bedenken - Zwischenergebnis - Zweiter Teil: A. Kriminalpolitische Einordnung der Vermögensstrafe: 'Klassisches' Strafrecht und neue gesellschaftliche Herausforderungen - Reaktionen auf neue gesellschaftliche Bedingungen - Fazit - B. Kriminalpolitische Bewertung des 'modernen' Strafrechts: Bestandsaufnahme; Lösungsansätze - Bürger- und Feindstrafrecht - Notwendigkeit der Anerkennung der begrenzten Leistungsfähigkeit des Strafrechts - C. Alternativen: Strafrechtliche Alternativen - Außerstrafrechtliche Alternativen: das Konzept der technisch-organisatorischen Prävention - Gesamtergebnis der Untersuchung - Literaturverzeichnis - Stichwortverzeichnis
Park, Tido
ISBN | 9783428090273 |
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Artikelnummer | 9783428090273 |
Medientyp | Buch |
Copyrightjahr | 1997 |
Verlag | Duncker & Humblot |
Umfang | 200 Seiten |
Sprache | Deutsch |