Verwertbarkeit im Ausland gewonnener Beweise im deutschen Strafprozess.
Die zunehmende Internationalisierung in allen gesellschaftlichen Bereichen hat dazu geführt, dass Kriminalität längst nicht mehr an den Grenzen der Nationalstaaten halt macht. Heute gehören Strafverfahren mit Auslandbezug zum Alltagsgeschäft von Polizei und Justiz, so dass die Frage der Verwertbarkeit im Ausland gewonnener Beweismittel einer eingehenden rechtsdogmatischen Untersuchung bedarf.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es zunächst, allgemeingültige Regeln zu entwickeln bzw. auszuformulieren, welche sich systematisch in allgemeine Beweisverbotslehren einfügen und mit den Rahmenbedingungen der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen vereinbar sind. Die Tragfähigkeit der entwickelten Grundregeln wird im Anschluss anhand zweier Fallgruppen (Zeugen- bzw. Beschuldigtenvernehmung und Telekommunikationsüberwachung) untersucht. Um praxisrelevante Konstellationen unter Bezugnahme auf konkrete Beispiele diskutieren zu können, stellt Frank Schuster jeder Fallgruppe einen geschlossenen Exkurs in die spezifischen Regelungen zweier ausländischer Strafrechtssysteme (England/Wales und Österreich) voran. Daraus ergibt sich eine Fülle von Einzelproblemen (z. B. die Bedeutung eines mittelbaren Zwangs zur Selbstbezichtigung und andersartiger Belehrungsvorschriften oder die Relevanz des Straftatenkataloges in 100a StPO etc.), zu denen jeweils eine Lösung angeboten wird. Schließlich werden die Möglichkeiten der Effektivierung des internationalen Beweismitteltransfers überprüft, zu vielfältigen Vorhaben der Europäischen Union Stellung genommen und Alternativen aufgezeigt.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es zunächst, allgemeingültige Regeln zu entwickeln bzw. auszuformulieren, welche sich systematisch in allgemeine Beweisverbotslehren einfügen und mit den Rahmenbedingungen der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen vereinbar sind. Die Tragfähigkeit der entwickelten Grundregeln wird im Anschluss anhand zweier Fallgruppen (Zeugen- bzw. Beschuldigtenvernehmung und Telekommunikationsüberwachung) untersucht. Um praxisrelevante Konstellationen unter Bezugnahme auf konkrete Beispiele diskutieren zu können, stellt Frank Schuster jeder Fallgruppe einen geschlossenen Exkurs in die spezifischen Regelungen zweier ausländischer Strafrechtssysteme (England/Wales und Österreich) voran. Daraus ergibt sich eine Fülle von Einzelproblemen (z. B. die Bedeutung eines mittelbaren Zwangs zur Selbstbezichtigung und andersartiger Belehrungsvorschriften oder die Relevanz des Straftatenkataloges in 100a StPO etc.), zu denen jeweils eine Lösung angeboten wird. Schließlich werden die Möglichkeiten der Effektivierung des internationalen Beweismitteltransfers überprüft, zu vielfältigen Vorhaben der Europäischen Union Stellung genommen und Alternativen aufgezeigt.
Einleitung - 1. Teil: Grundlagen - 2. Teil: Allgemeiner Teil zur Verwertbarkeit im Ausland gewonnener Beweise: Einleitung - Bestehende Ansätze - Entwicklung des eigenen Ansatzes (unselbständige Beweisverwertungsverbote, Erfordernis der Einhaltung grundlegender rechtsstaatlicher Anforderungen und selbständige Beweisverwertungsverbote) - Völkerrechtliche Beweisverwertungsverbote - 3. Teil: Untersuchung der Tragfähigkeit des entwickelten Ansatzes anhand von Fallgruppen: Verwertung der Ergebnisse im Ausland durchgeführter Vernehmungen von Zeugen, des Beschuldigten und sonstiger Auskunftspersonen - Verwertung der Ergebnisse im Ausland durchgeführter Telekommunikationsüberwachungen - 4. Teil: Möglichkeiten der Verbesserung des internationalen Beweismitteltransfers - insbesondere innerhalb der Europäischen Union: Bewertung der bisherigen Ergebnisse - Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union: Prinzip der gegenseitigen Anerkennung - Bewertung der EU-Vorhaben und Alternativen - Schlussbetrachtung - Literatur- und Sachwortverzeichnis
Schuster, Frank Peter
ISBN | 9783428119806 |
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Artikelnummer | 9783428119806 |
Medientyp | Buch |
Copyrightjahr | 2006 |
Verlag | Duncker & Humblot |
Umfang | 303 Seiten |
Abbildungen | 303 S. |
Sprache | Deutsch |