Befugnisse für nicht approbiertes Personal in der Apotheke - inkl. PTA unter Verantwortung
Befugnisse für nicht approbiertes Personal in der Apotheke - inkl. PTA unter Verantwortung
Alle Befugnisse geregelt mit dem All-in-one-Formular
Die Informations- und Beratungsbefugnis gemäß § 20 ApBetrO musste schon immer schriftlich festgelegt werden für nicht approbiertes Personal in der Apotheke. PTAs kann nach § 17 Abs. 6 ApBetrO die Abzeichnungsbefugnis für Verschreibungen mittels schriftlicher Vereinbarung erteilt werden.
Seit 1. Januar 2023 ermöglicht das PTA-Reformgesetz, dass pharmazeutisch-technische Assistenten und Assistentinnen nach § 3 Abs. 5b und 5c ApBetrO ohne Pflicht zur Beaufsichtigung unter Verantwortung von Approbierten arbeiten können. Dazu bedarf es einer schriftlichen Selbstauskunft („Anhörung") des/der PTA und einer schriftlichen Fixierung durch den/die Apothekenleiter/-in.
Mit unserem praktischen All-in-one-Formular regeln Sie alles auf einen Streich:
Informations- und Beratungsbefugnis nach § 20 ApBetrO Abzeichnungsbefugnis nach § 17 Abs. 6 ApBetrO Festlegung zum Entfall der Aufsichtspflicht nach § 3 Abs. 5b und 5c ApBetrO Anhörung zum Entfall der Aufsichtspflicht für pharmazeutisch-technische Assistenten/Assistentinnen (PTA)gemäß § 3 Abs. 5b ApBetrO
Constanze Schäfer
Artikelnummer | 121100027 |
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Medientyp | Vordrucke |
Auflage | 1. |
Copyrightjahr | 2023 |
Verlag | Deutscher Apotheker Verlag |
Umfang | 50 Seiten |
Format | 21,0 x 29,7 cm |
Sprache | Deutsch |